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DF Deutsche Forfait AG

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DGAP-PVR News vom 25.05.2007

DF Deutsche Forfait AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

DF Deutsche Forfait AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1a WpHG (Mitteilung zur Erstzulassung)
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Frau Marina Attawar, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1a WpHG am 25.05.2007 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der DF Deutsche Forfait AG, Köln, Deutschland, ISIN: DE0005488795, WKN: 548879 am 22.05.2007 die Schwelle von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und nunmehr 5,51% (das entspricht 375000 Stimmrechten) beträgt. 5,51% der Stimmrechte (das entspricht 375000 Stimmrechten) sind Frau Attawar gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG von der Xylia 2000 Vermögensverwaltungs GmbH
zuzurechnen.

DGAP 25.05.2007 

 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     DF Deutsche Forfait AG
              Kattenbug 18-24
              50667 Köln Deutschland
www:          www.dfag.de
 
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