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DGAP-Ad-hoc News vom 29.08.2014

DF Deutsche Forfait AG: Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals

DF Deutsche Forfait AG / Schlagwort(e): Stellungnahme/Hauptversammlung
29.08.2014 13:56

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Ad Hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

DF Deutsche Forfait AG: Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals
Köln, 29.8.2014 - Der Vorstand der DF Deutsche Forfait AG hat bei der Aufstellung der Monatsbilanz per Juli 2014 sowie der Hochrechnung des Monatsergebnisses für August 2014 festgestellt, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der DF Deutsche Forfait AG eingetreten ist. Maßgeblich für die Berechnung des Verlustes ist der nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellte Einzelabschluss der Gesellschaft.
Der Verlust ist entstanden, da die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft seit der Aufnahme auf die Sanktionsliste des US-amerikanischen Office of Foreign Assets Control (OFAC) Anfang Februar 2014 erheblich eingeschränkt ist.. Die fehlenden Erträge konnten durch die eingeleiteten Sparmaßnahmen nicht kompensiert werden. Zusätzlich sind hohe einmalige Beratungsaufwendungen im Zusammenhang mit dem OFAC Listing entstanden. Der Vorstand wird unverzüglich für den 14. Oktober 2014 eine Hauptversammlung einberufen, um gemäß § 92 Abs. 1 AktG den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzuzeigen.

Die DF Deutsche Forfait AG arbeitet weiterhin intensiv daran, eine Streichung von der Sanktionsliste zu erreichen, um die Gesellschaft schnellstmöglich wieder handlungsfähig zu machen.

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