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DGAP-Ad-hoc News vom 23.01.2015

DF Deutsche Forfait AG: Kein ausreichendes Quorum bei Gläubigerabstimmung

DF Deutsche Forfait AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung/Anleihe
23.01.2015 12:17

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



- Erforderliches Mindestquorum von 50 % nicht erreicht; Teilnahme von     39,2 % des ausstehenden Anleihekapitals

- Zweite Gläubigerabstimmung in Form einer Präsenzversammlung     voraussichtlich Mitte Februar 2015

Köln, 23. Januar 2015 - Der Vorstand der DF Deutsche Forfait AG (Prime Standard ISIN: DE0005488795) gibt bekannt, dass in der Abstimmung ohne Versammlung der Gläubiger der Unternehmensanleihe 2013/20 (ISIN: DE000A1R1CC4) das erforderliche Quorum von mindestens 50 % der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht wurde. Insgesamt nahmen an der Abstimmung vom 20. Januar 2015 (0:00 Uhr) bis 22. Januar 2015 (24:00 Uhr) Anleihegläubiger teil, die Schuldverschreibungen im Volumen von EUR 11,76 Mio. vertreten. Das entspricht 39,2 % des ausstehenden Anleihekapitals, wodurch die Beschlussfähigkeit der Gläubigerabstimmung nicht gegeben ist, auch wenn 98,3 % des teilnehmenden Anleihevolumens dem Restrukturierungskonzept zugestimmt haben. Die Gesellschaft wird für Mitte Februar zu einer zweiten Gläubigerabstimmung in Form einer Präsenzversammlung einladen. Die Einladung wird kurzfristig im Bundesanzeiger veröffentlicht.

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