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DGAP-Ad-hoc News vom 03.03.2015

DF Deutsche Forfait AG: Weg zur Umsetzung des Restrukturierungskonzepts endgültig frei

DF Deutsche Forfait AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung
03.03.2015 19:48

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Weg zur Umsetzung des Restrukturierungskonzepts endgültig frei
- Gemeinsamer Vertreter und Banken einigen sich mit der Gesellschaft auf     Besicherungskonzept

Köln, 3. März 2015 - Der Vorstand der DF Deutsche Forfait AG (Prime Standard ISIN: DE0005488795) hat mit den kreditgebenden Banken und dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger, der One Square Advisory Services GmbH, eine Einigung über die Forderungen der Anleihegläubiger in der Gläubigerversammlung vom 19. Februar 2015 erzielt. Damit ist eine wesentliche aufschiebende Bedingung der Beschlussfassung der zweiten Gläubigerversammlung vom 19. Februar erfüllt und der Weg zur Umsetzung der geplanten Restrukturierungsmaßnahmen, insbesondere der Änderung der Anleihebedingungen, endgültig frei.

Als Kompromiss der verschiedenen Forderungen haben kreditgebende Banken, Gemeinsamer Vertreter und Gesellschaft sich auf ein Besicherungskonzept geeinigt. Im Gegenzug verzichtet der Gemeinsame Vertreter für die Anleihegläubiger auf weitergehende Forderungen. Zentraler Bestandteil der Vereinbarung ist die gleichrangige Besicherung der Zahlungsansprüche der Banken und Gläubiger der Unternehmensanleihe 2013/20 (ISIN: DE000A1R1CC4) im Verhältnis des zur Verfügung gestellten Kapitals. Sofern und soweit die Banken ihr Risiko über die derzeitige Inanspruchnahme hinaus erhöhen oder bei weiteren Fremdkapitalgebern zusätzliches, im Rahmen des IDW S6 Gutachtens vorgesehenes Fremdkapital im Volumen von 15 Mio. Euro aufgenommen wird, werden diese Volumina vorrangig besichert. Indem hiervon bestimmte Geschäftsarten der Gesellschaft ausgenommen worden sind, wird sie durch das Besicherungskonzept in ihrer operativen Handlungsfähigkeit nicht eingeschränkt.

Unter der Voraussetzung der Umsetzung dieses Konzepts wird der gemeinsame Vertreter der Durchführung der Beschlüsse der Gläubigerversammlung vom 19. Februar 2015 zustimmen.

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