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DGAP-News News vom 02.10.2015

DF Deutsche Forfait AG: Schutzschirmverfahren wird fortgesetzt

DGAP-News: DF Deutsche Forfait AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung

2015-10-02 / 20:52


DF Deutsche Forfait AG: Schutzschirmverfahren wird fortgesetzt

Köln, 2. Oktober 2015 - Auf der heutigen Gläubigerausschusssitzung der DF Deutsche Forfait AG (Prime Standard, ISIN: DE000A14KN88) haben sich die Mitglieder darauf verständigt, das eingeleitete Schutzschirmfahren fortzuführen.

Die Deutsche Forfait AG befindet sich seit dem 30. September im Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung. Das Schutzschirmverfahren gewährt der Gesellschaft für einen Zeitraum von drei Monaten, geschützt von Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger, die Handlungsfähigkeit im operativen Geschäft. Darüber hinaus kann der Vorstand die begonnene finanzwirtschaftliche Restrukturierung fortführen und somit die Sanierung mit den nun möglichen rechtlichen Mitteln umsetzen. Am heutigen Tag fand die erste Sitzung des im Rahmen des Schutzschirmverfahrens gebildeten vorläufigen Gläubigerausschusses statt. An dieser Gläubigerausschusssitzung nahmen auch der vorläufige Sachwalter der Gesellschaft, Herr Dr. Jörg Nerlich, sowie Vorstand und Berater teil. Der Gläubigerausschuss ist mit der Fortführung des vom Gericht angeordnete Schutzschirmverfahrens bis auf Weiteres einverstanden. Damit wurde die Grundlage für die Fortführung des operativen Geschäftsbetriebs und den erfolgreichen Abschluss der finanzwirtschaftlichen Restrukturierung geschaffen.

Über die DF-Gruppe

Die Geschäftstätigkeit der DF-Gruppe besteht hauptsächlich im regresslosen An- und Verkauf ausgewählter Forderungen aus Exporten in Emerging Markets. Das Ziel ist der zeitgleiche oder kurzfristige Weiterverkauf der erworbenen Forderung. Die Forfaitierung ist ein immer wichtigeres Instrument in der Exportfinanzierung. Mit wachsendem Welthandel und der fortschreitenden Globalisierung wächst auch das Forfaitierungsvolumen. Aus einer Forderung ein handelbares Produkt zu machen, ist sowohl für den Exporteur wie auch für den Ankäufer der Forderung vorteilhaft. Denn neben der Risikoverlagerung auf den Ankäufer besteht der Hauptvorteil der Forfaitierung für den Verkäufer einer Forderung in der Liquiditätszufuhr. So entlastet der Exporteur seine Kreditlinien und verbessert seine Bilanzstruktur. Die DF Deutsche Forfait AG strukturiert die Forderungen in einer attraktiven Art und Weise, so dass institutionelle Investoren die Forderungen als Anlageform nachfragen.
 

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