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DGAP-Ad-hoc News vom 30.05.2016

DF Deutsche Forfait AG: Kapitalherabsetzung und teilweiser Forderungsverzicht gemäß Insolvenzplan wirksam

DF Deutsche Forfait AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Insolvenz
30.05.2016 11:06

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


DF Deutsche Forfait AG: Kapitalherabsetzung und teilweiser Forderungsverzicht gemäß Insolvenzplan wirksam

  - Grundkapital auf EUR 680.000,00 herabgesetzt

- Teilweiser Forderungsverzicht der Gläubigergruppe 1 gemäß Insolvenzplan in Höhe von 61,96 % ihrer Forderungen wirksam
Köln, 30. Mai 2016 - In dem Insolvenzverfahren der DF Deutsche Forfait AG (Prime Standard, ISIN: DE000A14KN88) hat die Gesellschaft die gemäß gerichtlich bestätigtem Insolvenzplan beschlossene Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung von EUR 6.800.000,00 auf EUR 680.000 zur Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft angemeldet. Die Eintragung des Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals wurde am 25. Mai 2016 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Die Kapitalherabsetzung ist damit wirksam.

Mit dem Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung wurde zugleich der teilweise Forderungsverzicht der Gläubigergruppe 1, d.h. der nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger, die nicht den gemäß Insolvenzplan gebildeten Gruppen 2 und 3 angehören, in Höhe von 61,96 % ihrer Forderungen wirksam. Um die Wirksamkeit des teilweisen Forderungsverzichts herbeizuführen, wurde der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals vor der in Kürze geplanten Anmeldung der im Insolvenzplan ebenfalls beschlossenen Sach- und Barkapitalerhöhung zur Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft angemeldet.



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