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DGAP-CMS News vom 02.12.2019

Deutsche Wohnen SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Deutsche Wohnen SE / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 - 2. Zwischenmeldung
02.12.2019 / 17:11
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 - 2. Zwischenmeldung

Die Deutsche Wohnen SE hat im Zeitraum vom 25. November 2019 bis einschließlich 29. November 2019 insgesamt 458.379 Aktien der Deutsche Wohnen SE im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 15. November 2019 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 15. November 2019 mitgeteilt wurde.

Das Gesamtvolumen der dabei täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:

Datum Aggregiertes Volumen Gewichteter Durchschnittskurs (EUR)
25. November 2019 91.064 € 35,0323
26. November 2019 90.420 € 35,5346
27. November 2019 91.821 € 35,7207
28. November 2019 92.219 € 35,6219
29. November 2019 92.855 € 35,5417
Summe 458.379 35,4911
 

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 15. November 2019 bis einschließlich 29. November 2019 erworbenen Aktien beläuft sich damit auf 1.059.472 Aktien.

Der Erwerb der Deutsche Wohnen Aktien erfolgte durch ein von der Deutsche Wohnen SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).

Detaillierte Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.deutsche-wohnen.com/aktienrueckkauf abrufbar.

Berlin, 2. Dezember 2019

Deutsche Wohnen SE
Der Vorstand



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