Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 - 25. Zwischenmeldung
Die Deutsche Wohnen SE hat im Zeitraum vom 4. Mai 2020 bis einschließlich 8. Mai 2020 insgesamt 347.471 Aktien der Deutsche Wohnen SE im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 15. November 2019 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 15. November 2019 mitgeteilt wurde.
Das Gesamtvolumen der dabei täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Datum |
Aggregiertes Volumen |
Gewichteter Durchschnittskurs (EUR) |
4. Mai 2020 |
77.000 |
€ 36,7006 |
5. Mai 2020 |
69.000 |
€ 36,9325 |
6. Mai 2020 |
69.348 |
€ 37,1888 |
7. Mai 2020 |
66.123 |
€ 37,8905 |
8. Mai 2020 |
66.000 |
€ 38,6000 |
Summe |
347.471 |
€ 37,4313 |
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 15. November 2019 bis einschließlich 8. Mai 2020 erworbenen Aktien beläuft sich damit auf 11.245.386 Aktien.
Der Erwerb der Deutsche Wohnen Aktien erfolgte durch ein von der Deutsche Wohnen SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).
Detaillierte Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.deutsche-wohnen.com/aktienrueckkauf abrufbar.
Berlin, 11. Mai 2020
Deutsche Wohnen SE
Der Vorstand