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Deutsche Wohnen SE

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DGAP-CMS News vom 02.06.2020

Deutsche Wohnen SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Deutsche Wohnen SE / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 - 28. Zwischenmeldung
02.06.2020 / 18:06
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 - 28. Zwischenmeldung

Die Deutsche Wohnen SE hat im Zeitraum vom 25. Mai 2020 bis einschließlich 29. Mai 2020 insgesamt 321.000 Aktien der Deutsche Wohnen SE im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 15. November 2019 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 15. November 2019 mitgeteilt wurde.

Das Gesamtvolumen der dabei täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:

Datum Aggregiertes Volumen Gewichteter Durchschnittskurs (EUR)
25. Mai 2020 63.500 € 40,2719
26. Mai 2020 63.500 € 40,2894
27. Mai 2020 66.000 € 39,6092
28. Mai 2020 64.000 € 40,2792
29. Mai 2020 64.000 € 40,4068
Summe 321.000 € 40,1674
 

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 15. November 2019 bis einschließlich 29. Mai 2020 erworbenen Aktien beläuft sich damit auf 12.235.952 Aktien.

Der Erwerb der Deutsche Wohnen Aktien erfolgte durch ein von der Deutsche Wohnen SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).

Detaillierte Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.deutsche-wohnen.com/aktienrueckkauf abrufbar.

Berlin, 2. Juni 2020

Deutsche Wohnen SE
Der Vorstand



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