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DGAP-Ad-hoc News vom 06.07.2020

DFV Deutsche Familienversicherung AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital

DFV Deutsche Familienversicherung AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Kapitalmaßnahme
DFV Deutsche Familienversicherung AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital

06.07.2020 / 17:35 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

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DFV Deutsche Familienversicherung AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital

Frankfurt am Main, 6. Juli 2020 - Der Vorstand der DFV Deutsche Familienversicherung AG (ISIN DE000A2NBVD5 / WKN A2NBVD) ("Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von gegenwärtig EUR 26.523.240,00 um bis zu EUR 2.652.320,00 auf bis zu EUR 29.175.560,00 durch Ausgabe von bis zu 1.326.160 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2,00 und voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2020 ("Neue Aktien"), gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des vorhandenen genehmigten Kapitals 2018 zu erhöhen ("Kapitalerhöhung"). Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft wurde ausgeschlossen.

Der erwartete Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll von der Gesellschaft zur Fortführung der bisherigen Wachstumsstrategie, einschließlich der Gründung neuer Risikoträger und der Ausweitung des Produktportfolios verwendet werden.

Die 1.326.160 Neuen Aktien werden im Rahmen einer Privatplatzierung im Wege des beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) (i) im Europäischen Wirtschaftsraum qualifizierten Anlegern, (ii) in den Vereinigten Staaten "qualified institutional buyers" ("QIBs") im Sinne von Rule 144A des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung ("Securities Act"), die auch "qualified purchasers" im Sinne von Section 2(a)(51) und damit zusammenhängenden Vorschriften des U.S. Investment Company Act von 1940 in der jeweils gültigen Fassung ("Investment Company Act") sind, sowie (iii) in anderen Ländern (mit Ausnahme von Australien, Kanada und Japan) bestimmten institutionellen Investoren angeboten. Außerhalb der Vereinigten Staaten werden die Neuen Aktien ausschließlich in "offshore transactions" im Sinne der Regulation S des Securities Act ("Regulation S") an Investoren, die keine "U.S.-Persons" im Sinne der Regulation S sind, angeboten. In den Vereinigten Staaten werden die Neuen Aktien ausschließlich im Rahmen von Privatplatzierungstransaktionen angeboten, die von den Registrierungsanforderungen des Securities Act ausgenommen sind, sowie QIBs, die jeweils einen "U.S. investor representation letter" abgegeben haben.

Die Privatplatzierung beginnt unmittelbar nach der Veröffentlichung dieser Mitteilung und endet voraussichtlich morgen vor Handelsbeginn in Deutschland, jedoch gegebenenfalls auch kurzfristig zu einem beliebigen Zeitpunkt davor. Der Platzierungspreis der Neuen Aktien wird im Rahmen des beschleunigten Platzierungsverfahrens ermittelt und voraussichtlich direkt im Anschluss an die Privatplatzierung veröffentlicht.

Nach der Privatplatzierung wird die Gesellschaft einer dreimonatigen Lock-Up Verpflichtung, d.h. einer Verpflichtung unter anderem keine weiteren Aktien oder Finanzinstrumente, die in Aktien wandelbar sind, auszugeben oder eine weitere Kapitalerhöhung durchzuführen, mit marktüblichen Bedingungen und Ausnahmen unterliegen.

Die Gesellschaft rechnet damit, dass die Durchführung der Kapitalerhöhung voraussichtlich am 8. Juli 2020 in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen wird. Die Zulassung der Neuen Aktien zum Handel am regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) wird voraussichtlich ebenfalls am 8. Juli 2020 prospektfrei erfolgen. Die Neuen Aktien werden voraussichtlich am 9. Juli 2020 in die bestehende Notierung der Aktien der Gesellschaft einbezogen.

Die MainFirst Bank AG fungiert im Rahmen der Transaktion als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner.

Wichtiger Hinweis

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft dar.

Diese Mitteilung ist weder unmittelbar noch mittelbar zur Verbreitung in die Vereinigten Staaten oder innerhalb der Vereinigten Staaten (einschließlich deren Territorien und Besitzungen, eines Bundesstaats oder des Districts of Columbia) bestimmt und darf nicht an U.S. Persons oder an Publikationen mit allgemeiner Verbreitung in den Vereinigten Staaten weitergeleitet werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar, noch ist sie Teil eines solchen Angebots bzw. einer solchen Aufforderung. Die Neuen Aktien sind und werden nicht nach den Vorschriften des Securities Act registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nur mit vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des Securities Act oder ohne vorherige Registrierung nur auf Grund einer Ausnahmeregelung unter dem Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Gesellschaft beabsichtigt nicht ein öffentliches Angebot der Neuen Aktien in den Vereinigten Staaten durchzuführen.

Dementsprechend werden die Neuen Aktien von der Gesellschaft, abgesehen von bestimmten begrenzten Ausnahmen nach dem Ermessen der Gesellschaft, außerhalb der Vereinigten Staaten nur in "offshore transactions" im Sinne der Regulation S an Personen, die keine U.S. Persons sind, verkauft. Die Gesellschaft wurde und wird nicht gemäß dem Investment Company Act registriert, und Erwerber von Neuen Aktien haben keinen Anspruch auf die Vorteile des Investment Company Act. Die Gesellschaft hat keine Analyse durchgeführt, um zu bestimmen, ob die Gesellschaft als "passive foreign investment company" (wie im Internal Revenue Code von 1986 definiert) (ein "PFIC") für US-Bundeseinkommensteuerzwecke für das laufende Jahr oder in Zukunft behandelt wird oder nicht. Die Gesellschaft kann als eine PFIC angesehen werden, wenn eine Veranlagung für das laufende Jahr und in der Zukunft vorgenommen werden sollte, und eine solche Charakterisierung könnte für jeden US-Bundeseinkommenssteuerzahler nachteilige Folgen für die US-Bundeseinkommenssteuer haben.

Die in dieser Bekanntmachung genannten Neuen Aktien werden in Kanada, Australien oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Kanada, Australien oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten. Es wurden keine Maßnahmen zum Angebot, Erwerb oder Vertrieb der Neuen Aktien in Länder, in denen dies nicht gestattet ist, ergriffen.

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartung und Annahmen des Managements der Gesellschaft und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den darin enthaltenen ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den hierin beschriebenen aufgrund von Faktoren abweichen, die die Gesellschaft betreffen, unter anderem Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Kapitalmarktrisiken, Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen sowie Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung, insbesondere das steuerrechtliche Umfeld betreffend. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.

Kontakt:
Lutz Kiesewetter
Leiter Unternehmenskommunikation & Investor Relations
Telefon: 069 74 30 46 396
Telefax: 069 74 30 46 46
E-Mail: lutz.kiesewetter@deutsche-familienversicherung.de


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