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DGAP-Ad-hoc News vom 10.03.2015

Drägerwerk AG & Co. KGaA: Aktienrückkauf für Mitarbeiter-Beteiligungsprogramm

Drägerwerk AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Transaktion eigene Aktien
10.03.2015 18:01

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad-hoc-Mitteilung gemäß § 15 WpHG

Drägerwerk AG & Co. KGaA: Aktienrückkauf für
Mitarbeiter-Beteiligungsprogramm

Der Vorstand der Drägerwerk Verwaltungs AG als persönlich haftende Gesellschafterin der Drägerwerk AG & Co. KGaA ("Dräger") hat beschlossen, bis zu 237.600 Stück eigene Vorzugsaktien für die Durchführung des diesjährigen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zu erwerben. Die tatsächliche Anzahl der zu erwerbenden Vorzugsaktien hängt von der Beteiligung der Mitarbeiter ab.

Den teilnehmenden Mitarbeitern wird für jeweils drei vom Mitarbeiter erworbene Dräger Vorzugsaktien (Investment-Aktien) eine Dräger Vorzugsaktie als Bonusaktie gewährt. Insgesamt sind rund 6.600 Mitarbeiter teilnahmeberechtigt. Pro Mitarbeiter ist die Anzahl der Investment-Aktien auf 27 Vorzugsaktien beschränkt. Alle im Rahmen des Programms erworbenen Vorzugsaktien unterliegen einer Haltefrist von zwei Jahren.
Beim letztmalig durchgeführten Mitarbeiterbeteiligungsprogramm im Jahr 2013 hatten 18,6 % der berechtigten Mitarbeiter im Durchschnitt rund 17,8 Investment-Aktien erworben. Bei einer entsprechenden Beteiligung der Mitarbeiter im Jahr 2015 würde Dräger für das
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm rund 29.135 Vorzugsaktien am Kapitalmarkt erwerben.

Der Aktienrückkauf erfolgt grundsätzlich gemäß der Bestimmung des § 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AktG. Soweit die zu erwerbenden Vorzugsaktien Personen gewährt werden sollen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, erfolgt der Rückkauf aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 04. Mai 2012, bis zu 10% des Grundkapitals an eigenen Aktien zurückzukaufen.
 
Der Rückkauf erfolgt in beiden Fällen nach den sog. Safe-Harbour-Regelungen der §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen.
Der Rückkauf erfolgt über die Börse. Hinsichtlich des Kaufpreises werden die Vorgaben der Safe-Harbour-Regelungen eingehalten. Für diejenigen Vorzugsaktien, die auf Grundlage der Hauptversammlungsermächtigung erworben werden, darf der Kaufpreis je Vorzugsaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) zusätzlich den am entsprechenden Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Vorzugsaktien im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

Der Rückkauf wird durch die mandatierte Bank innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen ab dem 12. März 2015 durchgeführt werden. Der Zeitraum für den Rückkauf kann bei Bedarf von Dräger verlängert werden. Die Bank wird allein über den konkreten Zeitpunkt des Erwerbs der Vorzugsaktien bestimmen.
Dräger wird auf der Internetseite der Gesellschaft www.drager.com in der Rubrik Investor Relations über den Verlauf des Rückkaufprogramms nach den gesetzlichen Bestimmungen berichten.

[10. März 2015]

Drägerwerk AG & Co. KGaA 
Moislinger Allee 53-55 
23558 Lübeck, Deutschland 
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