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DGAP-Ad-hoc News vom 29.11.2011

Drillisch AG: LG München I untersagt Deutscher Telekom AG Verbreitung ihrer Presseerklärung vom 7.11.2011

Drillisch AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Sonstiges
29.11.2011 16:46

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


LG München I untersagt Deutscher Telekom AG Verbreitung ihrer Presseerklärung vom 7.11.2011

Das Landgericht München I hat heute der Deutsche Telekom AG im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, ihre Presseerklärung vom 7.11.2011 zu verbreiten. Im Rahmen dieser Presseerklärung wird der Drillisch AG Provisionsbetrug durch die Aktivierung von Scheinkunden vorgeworfen.
Im Rahmen der Beantragung des einstweiligen Rechtsschutzes wurde dem Landgericht München I auch die von der Deutsche Telekom AG am 7.11.2011 gegen die Drillisch AG eingereichte Strafanzeige zur Kenntnis gebracht.
Bereits gestern hatte die Staatsanwaltschaft Hanau ein Ermittlungsverfahren gegen den Telekomvorstand Dr. Manfred Balz wegen Kursmanipulation (§ 20a WpHG) bekanntgegeben, nachdem der Prozessbevollmächtigte der Drillisch AG der Staatsanwaltschaft Hanau einen möglichen Verstoß gegen diese Vorschrift mit Schreiben vom 8.11.2011 nahe gelegt hatte (siehe auch unsere Ad hoc-Mitteilung vom 28.11.2011).



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