IR-Center Handelsblatt
Unternehmenssuche:

1&1 AG

News Detail

DGAP-News News vom 08.10.2020

1&1 Drillisch AG - Neuer Schiedsgutachten-Entwurf sieht von Telefónica im Dezember 2018 geltend gemachte Preiserhöhung im geprüften Zeitraum als unberechtigt an

DGAP-News: 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Sonstiges
08.10.2020 / 20:36
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

1&1 Drillisch AG - Neuer Schiedsgutachten-Entwurf sieht von Telefónica im Dezember 2018 geltend gemachte Preiserhöhung im geprüften Zeitraum als unberechtigt an

Maintal, 8. Oktober 2020. 1&1 Drillisch hat heute einen neuen Entwurf des Schiedsgutachtens im Verfahren zur Überprüfung einer von Telefónica vorgenommenen Preiserhöhung erhalten. Telefónica hatte Vorleistungspreise des MBA MVNO-Vertrages im Dezember 2018 unter Bezugnahme auf die Frequenzauktion 2015 rückwirkend um einmalig rund 64 Mio. EUR erhöht.

Die Parteien hatten zu dem ersten Gutachtenentwurf vom 27. Mai 2020 Stellung genommen. Der Schiedsgutachter hat den Vortrag beider Parteien gewürdigt und die Berechnungsmethode seines ersten Gutachtenentwurfs bestätigt. Der Schiedsgutachter kommt daher auch im neuen Entwurf seines Gutachtens zu dem Ergebnis, dass die von Telefónica im Dezember 2018 geltend gemachte Preiserhöhung im geprüften Zeitraum (2016 bis 2020) in voller Höhe unberechtigt ist. Dementsprechend führt die Preiserhöhung aus Dezember 2018 nicht zu einer Zahlungsverpflichtung von 1&1 Drillisch.

Die Parteien können zu den Rechtsausführungen des neuen Gutachtenentwurfs Stellung nehmen. 1&1 Drillisch geht davon aus, dass das finale Schiedsgutachten bis Ende des Jahres vorliegen wird. Ansonsten sind keine von Telefónica initiierten Schiedsgutachterverfahren anhängig.

Umgekehrt fordert 1&1 Drillisch in seinen Preisanpassungsverfahren 1, 2, 5 und 6 rückwirkend von Telefónica erhebliche Reduktionen der Vorleistungspreise des MBA MVNO-Vertrags. Diese Preisanpassungsverfahren können nur zu einer Verbesserung der Einkaufskonditionen von 1&1 Drillisch führen, nicht aber Zahlungsverpflichtungen seitens 1&1 Drillisch gegenüber Telefónica begründen.

Maintal, 8. Oktober 2020

1&1 Drillisch AG
Der Vorstand

Disclaimer: Diese Meldung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf derzeitigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der 1&1 Drillisch AG beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung, insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer Gesellschaft, wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.


Kontakt:
Oliver Keil
Head of Investor Relations
Mail: ir@1und1-drillisch.de


08.10.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



show this