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DGAP-RPT News vom 16.02.2021

1&1 Drillisch Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

1&1 Drillisch Aktiengesellschaft / Veröffentlichung gemäß § 111c AktG
16.02.2021 / 21:30
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1&1 Drillisch AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

1&1 Drillisch-Tochter 1&1 Telecom weitet Glasfaser-Angebot aus und vertieft Zusammenarbeit mit 1&1 Versatel und Deutsche Telekom

Maintal, 16. Februar 2021
. Am 15. Februar 2021 hat die 1&1 Telecom GmbH ("1&1") mit der 1&1 Versatel Deutschland GmbH ("1&1 Versatel") einen Vertrag über die langfristige Nutzung von Glasfaseranschlüssen für Haushalte (fibre to the home - "FTTH") und VDSL/Vectoring-Anschlüssen vereinbart ("Intercompany-Vertrag"). Die 1&1 Drillisch AG ist mittelbar mit 100% an 1&1 beteiligt. Die Aktien der 1&1 Drillisch AG werden zu rund 75% von der United Internet AG gehalten, die ihrerseits mittelbar mit 100% an 1&1 Versatel beteiligt ist. Ab dem 1. April 2021 weitet 1&1 damit nicht nur ihr Glasfaser-Angebot aus, sondern wird zudem sämtliche VDSL- und FTTH-Vorleistungen konzernintern von der Schwestergesellschaft 1&1 Versatel beziehen.

Zu diesem Zweck haben 1&1 Versatel und 1&1 ebenfalls am 15. Februar 2021 eine Rahmenvereinbarung mit der Telekom Deutschland GmbH ("Deutsche Telekom") abgeschlossen ("Rahmenvereinbarung"). Die Rahmenvereinbarung sieht vor, dass 1&1 ihren bislang unmittelbar mit der Deutschen Telekom bestehenden VDSL-Vertrag, dessen Laufzeit am 31. März 2021 endet, nicht mehr nutzen wird. Stattdessen wird die Deutsche Telekom beginnend am 1. April 2021 1&1 Versatel mit FTTH- und VDSL-Anschlüssen versorgen.

Die neue Rahmenvereinbarung löst den bisher bestehenden VDSL-Vertrag zwischen Deutsche Telekom und 1&1 Versatel (Layer 2) und den bisher bestehenden VDSL-Vertrag zwischen Deutsche Telekom und 1&1 (Layer 3) ab und ersetzt diese Verträge durch einen Kontingentvertrag Layer 2, Layer 3/WIA und FTTH. Durch die Zusammenlegung der Kontingentverträge können technische und prozessuale Synergien optimierend gesteuert und somit Leerkapazitäten vermieden werden. Seit 2017 werden darüber hinaus konzerninterne Wertschöpfungsanteile durch die unmittelbare Nutzung des 1&1 Versatel-eigenen Transportnetzes generiert. 1&1 bezieht so auch zukünftig gebündelte Vorleistungsprodukte von 1&1 Versatel.

Durch den Intercompany-Vertrag zwischen 1&1 Versatel und 1&1 hat 1&1 neben dem Zugriff auf FTTH-Anschlüsse führender City Carrier nun auch Zugang zu 750.000 FTTH-Anschlüssen der Deutschen Telekom. Die Zahl der vermarktbaren FTTH-Anschlüsse der Deutschen Telekom soll sich in den nächsten Jahren um durchschnittlich 2 Mio. Haushalte jährlich erhöhen. Damit wird gewährleistet, dass 1&1 ihren Kunden eine höhere FTTH-Reichweite anbieten kann als bisher. Die FTTH-Anbindung ermöglicht Internet-Geschwindigkeiten mit Bandbreiten von bis zu 1 Gbit/s. Bis zur flächendeckenden FTTH-Versorgung wird VDSL/Vectoring angeboten. Die Laufzeit des Intercompany-Vertrags ist synchron zur Vertragslaufzeit mit der Deutschen Telekom.

1&1 Versatel wird die von der Deutschen Telekom über die Rahmenvereinbarung bezogenen kombinierten Leistungen im Wesentlichen zu den mit der Deutschen Telekom vereinbarten (in weiten Teilen regulierten) Preisen über den Intercompany-Vertrag an 1&1 weitergeben. Für die von 1&1 Versatel gegenüber 1&1 seit 2017 erbrachten, erforderlichen Netzleistungen (Layer 2) zahlt 1&1 konzerninterne Verrechnungspreise (Kostenersatz einschließlich eines marktüblichen Aufschlags), welche jedoch für 1&1 insgesamt eine Ersparnis gegenüber einem Direktbezug gebündelter Vorleistungsprodukte bei der Deutschen Telekom darstellt. 1&1 trägt überdies die Verwaltungskosten, die auf Seiten von 1&1 Versatel aufgrund der Verwaltung des Intercompany-Vertrags und des Weiterleitens der unter der Rahmenvereinbarung bezogenen Leistungen entstehen (Kostenersatz einschließlich eines marktüblichen Aufschlags). Es wird erwartet, dass sich die von 1&1 an 1&1 Versatel unter dem Intercompany-Vertrag zu zahlenden Netzleistungs- sowie Verwaltungskosten zuzüglich der konzerninternen Verrechnungspreise auf einen Betrag in Höhe von ca. EUR 50 Mio. jährlich belaufen werden. Hinzu kommen die mit der Deutschen Telekom in der Rahmenvereinbarung vereinbarten Entgelte, die von 1&1 Versatel an 1&1 ohne Aufschlag weiterbelastet werden.

Die 1&1 Drillisch AG übernimmt die gesamtschuldnerische Haftung für die entsprechenden Zahlungsverpflichtungen von 1&1 gegenüber 1&1 Versatel. 1&1 Versatel ist danach verpflichtet, fällige Zahlungsforderungen zunächst bei 1&1 geltend zu machen und nur sekundär bei der 1&1 Drillisch AG einzufordern.

Der Aufsichtsrat der 1&1 Drillisch AG hat dem Abschluss des Intercompany-Vertrags einschließlich der Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung durch die 1&1 Drillisch AG am 15. Februar 2021 zugestimmt.

Die Rahmenvereinbarung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde.

Maintal, 16. Februar 2021

1&1 Drillisch AG
Der Vorstand

Über die 1&1 Drillisch AG
Die 1&1 Drillisch AG ist ein börsennotierter Telekommunikationsanbieter mit Sitz in Maintal. Das Unternehmen gehört zum Konzernverbund der United Internet AG. 1&1 Drillisch bietet seinen Kunden ein umfassendes Portfolio an Mobilfunk- und Breitband-Zugängen an. Außerdem attraktive Bundle-Produkte aus Mobilfunk und Festnetz sowie Mehrwert-Anwendungen wie Heimvernetzung, Online-Storage, Video-on-Demand oder IPTV. Über die beiden hundertprozentigen Tochtergesellschaften 1&1 Telecommunication SE und Drillisch Online GmbH nutzt 1&1 Drillisch einen starken Vermarktungsansatz, mit dem der Markt umfassend und zielgruppenspezifisch erschlossen wird: Während 1&1 Value- und Premiumsegmente adressiert, sprechen die Discount-Marken des Konzerns unter dem Dach der Drillisch Online GmbH wie smartmobil.de, yourfone, winSIM, DeutschlandSIM oder simplytel eine preisbewusste Zielgruppe an.

Ansprechpartner
1&1 Drillisch AG
Mail: ir@1und1-drillisch.de



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