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DGAP-Ad-hoc News vom 07.08.2012

EASY SOFTWARE AG: Stellungnahme gem. § 27 WpÜG

EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Öffentliche Ausschreibung
07.08.2012 14:40

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Berichtigung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Mülheim an der Ruhr, 7. August 2012

Vorstand und Aufsichtsrat der EASY SOFTWARE AG haben heute ihre gemeinsame Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) zu dem am 25. Juli 2012 von der Allgeier SE veröffentlichten Angebotsunterlage zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot jeweils einstimmig und ohne Enthaltungen beschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen den Aktionären der EASY SOFTWARE AG, das Angebot nicht anzunehmen, weil sie den Kaufpreis für nicht angemessen halten.
Die vollständige Stellungnahme wird im Laufe des Tages veröffentlicht und im Internet auf der Website der Gesellschaft unter www.easy.de/investor-relations/uebernahmeangebot/Gemeinsame Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat.pdf zugänglich sein.
EASY SOFTWARE AG
Der Vorstand 


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