EASY SOFTWARE AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung EASY SOFTWARE AG 11.09.2012 14:14 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Herr Gert Lorenz, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 10. September 2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der EASY SOFTWARE AG, Am Hauptbahnhof 4, 45468 Mülheim an der Ruhr / Deutschland, am 31. August 2012 die Schwellen von 5% und 3% unterschritten und zu diesem Tag 0% (0 Stimmrechte) betragen hat. Die Herrn Gert Lorenz gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über das folgende von ihm kontrollierte Unternehmen gehalten: CFT Consulting GmbH. EASY SOFTWARE AG Der Vorstand 11.09.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: EASY SOFTWARE AG Am Hauptbahnhof 4 45468 Mülheim an der Ruhr Deutschland Internet: www.easy.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |