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DGAP-Ad-hoc News vom 21.09.2012

EASY SOFTWARE AG: Anfechtungsklage gegen Bestellung eines besonderen Vertreters und eines Sonderprüfers

EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache
21.09.2012 16:28

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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Anfechtungsklage gegen Bestellung eines besonderen Vertreters und eines Sonderprüfers

Der EASY SOFTWARE AG mit Sitz in Mülheim an der Ruhr ist heute eine Anfechtungsklage gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Juli 2012 zu den Tagesordnungspunkten 11 (Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft gemäß § 147 Abs. 1 AktG sowie Bestellung eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gemäß § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG) und Tagesordnungspunkt 12 (Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers) gefassten Beschlüsse zugestellt worden. Die Klage ist vor dem Landgericht Düsseldorf, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 35 O 61/12 anhängig.
Mülheim an der Ruhr, 21. September 2012

EASY SOFTWARE AG 
Der Vorstand 


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