EASY SOFTWARE AG: Schadensersatzverfahren EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache 12.02.2016 13:49 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Mülheim an der Ruhr, 12. Februar 2016 Das Landgericht Duisburg hat mit Urteil vom 11. Februar 2016, das der EASY SOFTWARE AG heute zugegangen ist, die EASY Solutions GmbH, den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred A. Wagner und das ehemalige Vorstandsmitglied Josef Gemeri als Gesamtschuldner verurteilt, an die EASY SOFTWARE AG Schadensersatz in Höhe von EUR 400.000,00 nebst Zinsen zu zahlen. Zudem wurden die EASY Solutions GmbH und Manfred A. Wagner als Gesamtschuldner verurteilt, an die EASY SOFTWARE AG weiteren Schadensersatz in Höhe von EUR 83.440,33 zuzüglich Zinsen zu zahlen. Darüber hinaus hat das Landgericht Duisburg festgestellt, dass Manfred A. Wagner und Josef Gemeri als Gesamtschuldner sämtliche weiteren Schäden zu ersetzen haben, die der EASY SOFTWARE AG aus der Übernahme von Bürgschaften zur Absicherung von Verbindlichkeiten der EASY Solutions GmbH und aus der Zahlung auf Verbindlichkeiten der EASY Solutions GmbH bis zu einem erstrangigen Haftungsbetrag von EUR 400.000,00 entstanden sind oder entstehen werden. Manfred A. Wagner hat darüber hinaus sämtliche weiteren Schäden zu ersetzen, die der EASY SOFTWARE AG aus der Übernahme von Bürgschaften zur Absicherung von Verbindlichkeiten der EASY Solutions GmbH und aus der Zahlung auf Verbindlichkeiten der EASY Solutions GmbH bis über einen Haftungsbetrag von EUR 400.000,00 hinaus entstanden sind oder entstehen werden. Die Klage gegen das ehemalige Aufsichtsratsmitglied Wolfgang Glücks wurde abgewiesen. Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 28. August 2013 zu Tagesordnungspunkt 11 hatte der von der Hauptversammlung am 26. Juli 2012 bestellte besondere Vertreter namens der Gesellschaft die vorgenannten ehemaligen Organmitglieder und die EASY Solutions GmbH auf Aufwendungs- und Schadensersatz verklagt; nach Abberufung haben der Vorstand und der Aufsichtsrat das Verfahren fortgeführt. Die Verurteilung bezieht sich auf die Übernahme einer Bürgschaft durch die EASY SOFTWARE AG zur Absicherung einer Kontokorrentverbindlichkeit der EASY Solutions GmbH und Begleichung von Verbindlichkeiten der EASY Solutions GmbH durch die EASY SOFTWARE AG sowie den Anspruch auf Zinszahlung auf die übernommenen Verbindlichkeiten zugunsten der EASY Solutions GmbH. Zum maßgeblichen Zeitpunkt gehörte die EASY Solutions GmbH nicht der EASY-Gruppe an; Mehrheitsgesellschafterin war die von Manfred A. Wagner kontrollierte IPM Industrie Participation Management M.A. Wagner GmbH. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weitere Schadensersatzverfahren sind noch nicht beendet. EASY SOFTWARE AG Der Vorstand 12.02.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: EASY SOFTWARE AG Am Hauptbahnhof 4 45468 Mülheim an der Ruhr Deutschland Telefon: +49(0) 208 450 16-0 Fax: +49(0) 208 450 16-90 E-Mail: investor@easy.de Internet: www.easy.de ISIN: DE0005634000 WKN: 563400 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service |