Mülheim an der Ruhr, 7. April 2017
Nach telefonischer Auskunft hat das OLG Düsseldorf am 7. April 2017 in den zwei dort rechtshängigen Schadensersatzverfahren folgende Entscheidungen verkündet:
Das OLG Düsseldorf hat die Berufung des ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred Wagner, der EASY SOLUTIONS GmbH und eines ehemaligen Vorstandsmitglieds gegen das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 11. Februar 2016 zurückgewiesen. Das Landgericht Duisburg hatte die Berufungskläger zur Zahlung von Euro 400.000 zuzüglich Zinsen sowie Herrn Wagner und die EASY SOLUTIONS GmbH zur Zahlung weiterer EUR 83.440,33 zuzüglich Zinsen verurteilt. Weiterhin stellte das Landgericht Duisburg fest, dass insbesondere Herr Wagner auch weitere, derzeit noch nicht bezifferbare Schäden zu ersetzen hat. Im Einzelnen wird auf die ad-hoc Mitteilung zu diesem Urteil vom 12. Februar 2016 verwiesen. Das OLG Düsseldorf hat die Revision nicht zugelassen. Das Urteil liegt noch nicht vor.
In einer weiteren Entscheidung hat das OLG Düsseldorf der Berufung des ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred Wagner stattgegeben und das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 13. Januar 2016, welches Herrn Wagner zur Zahlung von EUR 1.513.000 nebst Zinsen verurteilte, aufgehoben. Das Gericht hat die Revision nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann die EASY SOFTWARE AG innerhalb eines Monats nach Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einlegen. Das Urteil liegt noch nicht vor, der Vorstand wird in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat dieses einer eingehenden Prüfung unterziehen und dann entscheiden, ob die Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen ist. Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2016 werden zeitnah geprüft.
EASY SOFTWARE AG
Der Vorstand
Kontakt:
Thorsten Eska, CFO
07.04.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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