IR-Center Handelsblatt
Unternehmenssuche:

ElringKlinger AG

News Detail

DGAP-PVR News vom 09.07.2014

ElringKlinger AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

ElringKlinger AG 

09.07.2014 11:29

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Am 8. Juli 2014 erhielten wir folgende Mitteilung:


Mitteilungen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG

Mitteilungspflichtige:

Eroca AG St. Alban-Vorstadt 72, 4052 Basel, Schweiz
Klaus Lechler Beteiligungs- Saarstraße 28, 71636 Ludwigsburg,    GmbH                          Deutschland

KWL Beteiligungs-GmbH Saarstraße 28, 71636 Ludwigsburg,                                  Deutschland

PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH Saarstraße 28, 71636 Ludwigsburg,                                  Deutschland

Emittent:

ElringKlinger AG
Max-Eyth-Str. 2, 72581 Dettingen/Erms, Deutschland
Mit Schreiben vom 13. Juni 2014 haben wir, die KWL Beteiligungs-GmbH, Ihnen Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG für die Eroca AG, die Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH, die PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH und uns übersandt. Hierin haben wir Ihnen mitgeteilt, dass der von den vorgenannten Gesellschaften und uns gehaltene Stimmrechtsanteil verschiedene Meldeschwellen des § 21 Abs. 1 WpHG, u.a. die Schwelle von 25%, überschritten hat.

Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG im eigenen Namen sowie namens und im Auftrag der Eroca AG, der Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH und der PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH Folgendes mit:

1. Eroca AG

1.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)

a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die Eroca AG ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG und der Lechler Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG. Der Beitritt zum Poolvertrag erfolgte im Zuge der Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch welches die gedeihliche Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig gesichert werden soll. Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung strategischer Ziele.

b) Es ist seitens der Eroca AG nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.
c) Die Eroca AG strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.
d) Die Eroca AG strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
1.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Von der Eroca AG wurden für die Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die Eroca AG ist vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG und der Lechler Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG.

2. Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH

2.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)

a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG, eines Tochterunternehmens der Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH i.S.d. § 22 Abs. 3 WpHG, und der Lechler Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG. Der Beitritt zum Poolvertrag erfolgte im Zuge der Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch welches die gedeihliche Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig gesichert werden soll. Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung strategischer Ziele.

b) Es ist seitens der Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.

c) Die Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der EringKlinger AG an.

d) Die Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
2.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Von der Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH wurden für die Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH ist vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG, eines Tochterunternehmens der Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH i.S.d. § 22 Abs. 3 WpHG, und der Lechler Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG.
3. KWL Beteiligungs-GmbH

3.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)

a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die KWL Beteiligungs-GmbH ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG und der Lechler Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG. Der Beitritt zum Poolvertrag erfolgte im Zuge der Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch welches die gedeihliche Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig gesichert werden soll. Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung strategischer Ziele.
b) Es ist seitens der KWL Beteiligungs-GmbH nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.
c) Die KWL Beteiligungs-GmbH strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.
d) Die KWL Beteiligungs-GmbH strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
3.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Von der KWL Beteiligungs-GmbH wurden für die Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die KWL Beteiligungs-GmbH ist vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG und der Lechler Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG.

 4. PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH

4.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)

a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG und der Lechler Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH, einem Tochterunternehmen der PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH i.S.d. § 22 Abs. 3 WpHG, und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG. Der Beitritt zum Poolvertrag erfolgte im Zuge der Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch welches die gedeihliche Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig gesichert werden soll. Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung strategischer Ziele.
b) Es ist seitens der PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH weitere Stimmrechte schenkungsweise erwirbt, auch wenn in Folge dessen eine weitere Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.

c) Die PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.

d) Die PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
4.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Von der PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH wurden für die Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH ist vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG und der Lechler Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH, einem Tochterunternehmen der PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH i.S.d. § 22 Abs. 3 WpHG, und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG.



09.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  ElringKlinger AG
              Max-Eyth-Straße 2
              72581 Dettingen/Erms
              Deutschland
Internet:     www.elringklinger.de
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service