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ElringKlinger AG

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DGAP-PVR News vom 09.07.2014

ElringKlinger AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

ElringKlinger AG 

09.07.2014 11:37

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Am 8. Juli 2014 erhielten wir folgende Mitteilung:


Mitteilungen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG

Mitteilungspflichtige:


Lechler Beteiligungs- Metzinger Straße 61, 70597 Stuttgart,    GmbH                     Deutschland

INLOVO GmbH Saarstraße 28, 71636 Ludwigsburg, Deutschland

Emittent:

ElringKlinger AG
Max-Eyth-Str. 2, 72581 Dettingen/Erms, Deutschland
Mit Schreiben vom 13. Juni 2014 haben wir, die Lechler Beteiligungs-GmbH, Ihnen Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG für die INLOVO GmbH und uns übersandt. Hierin haben wir Ihnen mitgeteilt, dass der INLOVO GmbH und uns gehaltene Stimmrechtsanteil jeweils die Schwellen von 10%, 15%, 20% und 25% überschritten hat.

Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG im eigenen Namen sowie namens und im Auftrag der INLOVO GmbH Folgendes mit:

 1. Lechler Beteiligungs-GmbH

1.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)

a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die Lechler Beteiligungs-GmbH ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Lechler Beteiligungs-GmbH und der Eroca AG zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG. Der Beitritt zum Poolvertrag erfolgte im Zuge der Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch welches die gedeihliche Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig gesichert werden soll. Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung strategischer Ziele.

b) Es ist seitens der Lechler Beteiligungs-GmbH nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.

c) Die Lechler Beteiligungs-GmbH strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.
d) Die Lechler Beteiligungs-GmbH strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
1.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Von der Lechler Beteiligungs-GmbH wurden für die Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die Lechler Beteiligungs-GmbH ist vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Lechler Beteiligungs-GmbH und der Eroca AG zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG.

 2. INLOVO GmbH 

2.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)

a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die INLOVO GmbH ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Lechler Beteiligungs-GmbH, eines Tochterunternehmens der INLOVO GmbH i.S.d. § 22 Abs. 3 WpHG, und der Eroca AG zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG. Der Beitritt zum Poolvertrag erfolgte im Zuge der Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch welches die gedeihliche Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig gesichert werden soll. Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung strategischer Ziele.

b) Es ist seitens der INLOVO GmbH nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.
c) Die INLOVO GmbH strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.
d) Die INLOVO GmbH strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
2.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Von der INLOVO GmbH wurden für die Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die INLOVO GmbH ist vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Lechler Beteiligungs-GmbH, eines Tochterunternehmens der INLOVO GmbH i.S.d. § 22 Abs. 3 WpHG, und der Eroca AG zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH, bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG.


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Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  ElringKlinger AG
              Max-Eyth-Straße 2
              72581 Dettingen/Erms
              Deutschland
Internet:     www.elringklinger.de
 
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