EM.TV AG reicht Schadensersatzklage gegen ehemalige Organmitglieder ein Die EM.TV AG hat heute beim Landgericht München I Klage gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden Thomas Haffa, den früheren stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Florian Haffa und den früheren Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Nickolaus Becker erhoben. Weitere ehemalige Organmitglieder, bei denen die Gesellschaft nicht den Schwerpunkt der Veranwortungsbeiträge sieht, haben Verjährungsverzichtserklärungen abgegeben und werden deshalb zur Zeit nicht in die Klage einbezogen. Die nunmehr im Klagewege geltend gemachten Ansprüche beruhen auf Fehlverhalten im Zusammenhang mit dem Erwerb der Formel 1-Beteiligung im Jahre 2000. Die Klage ist erforderlich geworden, da die ehemaligen Organmitglieder einen Ausgleich des Schadens der Gesellschaft abgelehnt haben. Die Überprüfung weiterer möglicherweise schadensersatzbegründender Sachverhalte durch die Gesellschaft dauert noch an. |