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EnBW Energie Baden-Württemberg AG

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DGAP-News News vom 18.04.2011

EnBW Energie Baden-Württemberg AG: Änderung eines Wahlvorschlags für die Hauptversammlung

EnBW Energie Baden-Württemberg AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
18.04.2011 / 17:43

EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Karlsruhe

ISIN DE0005220008 (WKN 522 000)
ISIN DE0005220024 (WKN 522 002)
ISIN DE000A1E9B82 (WKN A1E 9B8)
ISIN DE000A1E9B90 (WKN A1E 9B9)
ISIN DE000A1E9CA6 (WKN A1E 9CA)
ISIN DE000A1E9CB4 (WKN A1E 9CB) 

Änderung eines Vorschlags des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung am 19. April 2011 zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Am 8. März 2011 wurde die Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zusammen mit der Tagesordnung und den Beschluss- und Wahlvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und gleichzeitig nach § 121 Abs. 4a AktG verbreitet.

Der vom Aufsichtsrat auf Empfehlung des Nominierungsausschusses der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 7 zur Wahl in den Aufsichtsrat der EnBW Energie Baden-Württemberg AG vorgeschlagene Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Wolfgang Franz hat zwischenzeitlich erklärt, dass er nach dem Ende seiner Amtszeit mit Ablauf der Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. April 2011 nicht mehr für eine weitere Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats zur Verfügung steht.

Der Aufsichtsrat der EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat daher in seiner heutigen Sitzung auf Empfehlung des Nominierungsausschusses beschlossen, seinen Vorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl von Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Wolfgang Franz zurückzuziehen und der Hauptversammlung stattdessen vorzuschlagen

Frau Gunda Röstel, Flöha, 
Kaufmännische Geschäftsführerin der Stadtentwässerung Dresden GmbH mit Sitz in Dresden und Prokuristin der Gelsenwasser AG mit Sitz in Gelsenkirchen,
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, als Anteilseignervertreterin in den Aufsichtsrat der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu wählen.

Am 18. April 2011 bestanden bei der zur Wahl vorgeschlagenen Frau Gunda Röstel Mitgliedschaften in Kontrollgremien folgender Unternehmen im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:

- Sächsische Aufbaubank, Anstalt des Öffentlichen Rechts - Technische Universität Dresden, Körperschaft Öffentlichen Rechts     (Vorsitzende)
  - Stadtwerke Burg GmbH

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, über die Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten jeweils im Wege der Einzelwahl gesondert abzustimmen.

Karlsruhe, den 18. April 2011

EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Der Vorstand


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