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DGAP-Ad-hoc News vom 27.05.2014

ESTAVIS AG: KORREKTUR der Ad-hoc-Meldung vom 26.05.2014 - ESTAVIS AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital

ESTAVIS AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
27.05.2014 07:27

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Berichtigung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Berlin, 26. Mai 2014 - Der Vorstand der ESTAVIS AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft im Wege einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre um bis zu 1.138.407 Euro auf bis zu 21.177.238 Euro zu erhöhen. Im Rahmen der Kapitalerhöhung werden bis zu 1.138.407 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen rechnerischen Betrag von 1,00 Euro je Aktie ausgegeben.
Die Kapitalerhöhung war notwendig geworden, weil durch das Erreichen einer Annahmequote von mehr als 30 Prozent bezüglich des Übernahmeangebots der Adler Real Estate AG an die Aktionäre der ESTAVIS AG ein Kontrollwechsel eingetreten ist, infolgedessen die Inhaber der von ESTAVIS ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen zur vorzeitigen Wandlung berechtigt sind, und weil das im Zusammenhang mit den Wandelschuldverschreibungen bestehende bedingte Kapital nicht ausreichen würde, wenn die vorzeitige Wandlungsmöglichkeit von einer entsprechend großen Zahl von Inhabern der Wandelschuldverschreibungen genutzt würde.

Der Vorstand

- Ende der Ad-hoc-Mitteilung -

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