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Accentro Real Estate AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 16.07.2015

Accentro Real Estate AG: Kündigung der Wandelanleihe 2012/2017 25.6. gzj. (WKN A1PHDA, ISIN DE000A1PHDA3) wegen Geriingfügigkeit des ausstehenden Nennbetrags

Accentro Real Estate AG / Schlagwort(e): Anleihe/Anleihe
16.07.2015 18:31

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Accentro Real Estate AG kündigt sämtliche noch ausstehenden Schuldverschreibungen der Wandelschuldverschreibung 2012/2017, ISIN DE000A1PHDA3, WKN A1PHDA

Hiermit gibt die Accentro Real Estate AG (nachfolgend "Gesellschaft") die Kündigung sämtlicher noch ausstehender Schuldverschreibungen der Wandelschuldverschreibung 2012/2017, ISIN DE000A1PHDA3, WKN A1PHDA, (nachfolgend "Wandelschuldverschreibung 2012/2017") wegen Geringfügigkeit des noch ausstehenden Nennbetrages gemäß § 3 Absatz 3 der Anleihebedingungen zum 18. September 2015 gemäß § 16 der Anleihebedingungen bekannt. Die vorzeitige Rückzahlung zum Nennbetrag zuzüglich bis zu diesem Tag (ausschließlich) auf den Nennbetrag aufgelaufener Zinsen erfolgt am 18. September 2015.

Den entsprechenden Beschluss hat der Vorstand der Gesellschaft am 14. Juli 2015 gefasst.

Der Gesamtnennbetrag der ausstehenden Schuldverschreibungen der Wandelschuldverschreibung 2012/2017 liegt unter 20 % des Gesamtnennbetrags der der ursprünglich begebenen Schuldverschreibungen der Wandelschuldverschreibung 2012/2017, so dass die Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Geringfügigkeit des noch ausstehenden Nennbetrages vorliegen.

Berlin, im Juli 2015

Jacopo Mingazzini
Vorstand
Accentro Real Estate AG


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