Anleihegläubiger der ACCENTRO stimmen Änderung der Anleihebedingungen zu
Berlin, 28. November 2024 – Am 5. November 2024 gab ACCENTRO bekannt, dass sie den Anleihegläubigern der Anleihe 2020/2026 (ISIN DE000A254YS5 / WKN A254YS) eine Anpassung einer am 31. Dezember 2024 fälligen Rückzahlungsverpflichtung in Höhe von EUR 65 Mio. und Zinszahlung sowie eines Zinszahlungstermins im Februar 2025 in Form eines Aufschubs bis zum 30. Juni 2025 vorschlagen wird, um die laufenden Restrukturierungsverhandlungen nicht zu präjudizieren.
Gemäß der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 7. November 2024 wurden die Anleihegläubiger dazu aufgefordert, ohne Versammlung über diesen Vorschlag abzustimmen.
Dem Beschlussvorschlag wurde mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt. Die Umsetzung des Beschluss steht noch unter verschiedenen aufschiebenden Bedingungen, insbesondere der Zustimmung der Gläubiger der Anleihe 2021/2029 zur Verschiebung des Zinszahlungstermins im März 2025 und der Verlängerung der Überbrückungsanleihe, jeweils bis zum 30. Juni 2025.
Mitteilende Person:
Thomas Eisenlohr, Head of Investor Relations
Tel.: +49 (0)30 887181272
eisenlohr@accentro.de
Berlin, den 28. November 2024
Der Vorstand
ACCENTRO Real Estate AG
Kantstraße 44/45
D-10625 Berlin
ISIN: DE000A0KFKB3 / DE000A3H3D51 / DE000A254YS5
Börsen: Frankfurter Wertpapierbörse, regulierter Markt (Prime Standard) / Luxembourg Stock Exchange
28.11.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com