Neu-Isenburg, 19.06.2020 - Ein Gläubiger im Insolvenzverfahren der euromicron AG in Insolvenz hat dem Insolvenzverwalter um die Aufstellung eines Insolvenzplans i.S.d. §§ 217ff. InsO ersucht. Der Insolvenzverwalter prüft das Ersuchen unter Mitwirkung des Gläubigerausschusses und der Schuldnerin. Der vorgeschlagene Insolvsnzplan bedarf nach seiner Aufstellung der Annahme in einem Erörterungs- und Abstimmungstermin nach §§ 235 ff. InsO sowie der gerichtlichen Bestätigung. Nach dem gegenwärtigen Stand des vorgeschlagenen Insolvenzplans wird den Aktionären der euromicron AG in Insolvenz bei Annahme und Bestätigung des Insolvenzplans keine Entschädigung für den Verlust von Aktionärsrechten zufließen.
Mitteilende Person:
Dr. Jan Markus Plathner
Insolvenzverwalter der euromicron AG in Insolvenz
Telefon: +49 69 631583-0
info@euromicron.de
19.06.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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