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DGAP-News News vom 14.04.2022

EV Digital Invest AG: Vor-Stabilisierungs-Mitteilung

DGAP-News: EV Digital Invest AG / Schlagwort(e): Börsengang
EV Digital Invest AG: Vor-Stabilisierungs-Mitteilung
14.04.2022 / 21:05
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

WEDER ZUR DIREKTEN NOCH INDIREKTEN VERBREITUNG, VERÖF-FENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG RECHTSWIDRIG IST. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIE-SER MITTEILUNG.


Vor-Stabilisierungs-Mitteilung

Berlin, April 14, 2022. EV Digital Invest AG (Ansprechpartner: Marc Laubenheimer; Telefon: +49 (0) 30 403 691 550) teilt mit, dass der nachstehend genannte Stabilisierungsmanager das Angebot der folgenden Wertpapiere im Sinne von Artikel 3.2(d) der EU-Verordnung Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch stabilisieren kann.

Die Wertpapiere:  
Emittent: EV Digital Invest AG
Garant (falls vorhanden): Nicht zutreffend
Nominelles Gesamtvolumen des Angebots
(ohne Mehrzuteilungsoption):
450.000
Beschreibung: Stückaktien
  ISIN DE000A3DD6W5
Angebotspreis: EUR 13,50 bis EUR 14,50
Sonstige Angebotsbedingungen: Nicht zutreffend
   
Stabilisierung:  
Stabilisierungsmanager: Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG
Erwarteter Beginn des Stabilisierungszeitraums: 3. Mai 2022
Erwartetes Ende des Stabilisierungszeitraums: 2. Juni 2022
Existenz, maximale Größe und Einsatzbedingungen der Mehrzuteilungsoption: 45.000 Stückaktien
Handelsplatz der Stabilisierung: Frankfurter Wertpapierbörse (Scale), Xetra
 


In Zusammenhang mit dem Angebot der oben genannten Wertpapiere kann der Stabilisierungsmanager Mehrzuteilungen der Wertpapiere vornehmen oder Transaktionen durchführen, um den Marktpreis der Wertpapiere während des Stabilisierungszeitraums auf einem höheren Niveau zu halten, als es ohne die Maßnahmen der Fall wäre. Jedoch gibt es keine Zusicherung, dass eine Stabilisierung tatsächlich durchgeführt wird und eine eingeleitete Stabilisierungsmaßnahme kann jederzeit eingestellt werden. Jegliche Stabilisierungsmaßnahme oder Mehrzuteilung erfolgt im Einklang mit sämtlichen einschlägigen Gesetzen und Regularien.

ENGEL & VÖLKERS DIGITAL INVEST
EV Digital Invest AG
Joachimsthaler Str. 12
10719 Berlin
www.ev-digitalinvest.de

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WICHTIGER HINWEIS

Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, eines jeden Bundesstaates der Vereinigten Staaten und des District of Columbia, "Vereinigte Staaten"), Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Jurisdiktion, in der die Veröffentlichung, Verbreitung oder Weitergabe rechtswidrig wäre, veröffentlicht, verbreitet oder weitergegeben werden. Diese Mitteilung ist kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der EV Digital Invest AG ("Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Jurisdiktion, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist. Wertpapiere der Gesellschaft ("Wertpapiere") dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden. Es wird kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung außerhalb Deutschlands stattfinden. Die Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung registriert. Die Wertpapiere dürfen weder in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan noch an Staatsangehörige, Einwohner oder Bürger der Vereinigten Staaten, Australiens, Kanadas oder Japans oder auf deren Rechnung oder zu deren Gunsten angeboten oder verkauft werden.

Diese Mitteilung erfolgt ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder Zeichnung von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ("Deutschland") findet nicht statt und ist auch nicht vorgesehen. Ein öffentliches Angebot in Deutschland erfolgt ausschließlich durch und auf Basis des veröffentlichten Prospekts, der durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gebilligt wurde. Die Billigung des Prospekts durch die BaFin sollte jedoch nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere verstanden werden. Der Prospekt ist kostenfrei im Internet auf der Website der Gesellschaft (https://www.ev-digitalinvest.de) erhältlich. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere sollte nur auf Grundlage des Prospekts erfolgen. Potenzielle Anleger sollten Wertpapiere ausschließlich auf der Grundlage des die Wertpapiere betreffenden Prospekts erwerben und sollten den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die mit der Entscheidung zur Anlage in die Wertpapiere verbundenen potenziellen Risiken und Chancen vollständig zu verstehen.

Diese Mitteilung ist kein Prospekt im Sinne der Prospektverordung (Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG) in der jeweils geltenden Fassung.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") außer Deutschlands sind diese Informationen ausschließlich für Personen bestimmt und richten sich ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(1)(e) der Prospektverordung (Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG) sind.

Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung ("Verfügung"), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verfügung fallen (jede dieser Personen nachfolgend "Relevante Person"). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.



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