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DGAP-CMS News vom 24.06.2020

EVN AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten

EVN AG / Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG
24.06.2020 / 18:03
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

 

Veröffentlichung der beabsichtigten Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien und des diesbezüglichen Beschlusses des Vorstands

Der Vorstand der EVN AG ('Gesellschaft') wurde von der Hauptversammlung wiederholt ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben, zuletzt mit Beschluss der Hauptversammlung vom 21.1.2016. Basierend auf diesen Ermächtigungen hat die Gesellschaft mehrfach eigene Aktien erworben. Zuletzt hat der Vorstand der Gesellschaft am 21.1.2016 beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 21.1.2016 eigene Aktien der Gesellschaft in einem Volumen von bis zu 1.000.000 Stück - dies entspricht bis zu 0,556 % des Grundkapitals - über die Wiener Börse zu erwerben. Das diesbezügliche Rückkaufprogramm begann am 28.1.2016 und wurde am 5.10.2016 vorzeitig beendet. Derzeit hält die Gesellschaft 1.810.296 eigene Aktien.

Die Gesellschaft als Gesamtrechtsnachfolgerin der NIOGAS Niederösterreichische Gaswirtschafts-Aktiengesellschaft und der Niederösterreichischen Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft NEWAG sowie die Netz Niederösterreich GmbH und die EVN Wasser GmbH als verbundene Unternehmen der Gesellschaft sind Verpflichtete aus einer (gekündigten) Betriebsvereinbarung, welche insgesamt 778 Arbeitnehmern der Gesellschaft, der Netz Niederösterreich GmbH und der EVN Wasser GmbH ('Begünstigte') einen Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung gewährt ('Sonderzahlung IX'). Die Gesellschaft bietet Begünstigten an, einen Teil der Sonderzahlung IX in Aktien der Gesellschaft abgegolten zu bekommen ('Aktienangebot'). Konkret bietet die Gesellschaft den Begünstigten an, Aktien der Gesellschaft für einen Gegenwert von knapp EUR 3.000 zu erhalten, wobei der Gegenwert der erhaltenen Aktien zu 90% auf die Sonderzahlung IX angerechnet wird. Hierzu wird auf Basis des durchschnittlichen Schlusskurses der EVN-Aktie an Börsehandelstagen der Wochen 28 bis 31 (6.7. bis 2.8.2020) eine solche Aktienanzahl pro Begünstigtem errechnet, dass der Gegenwert der Aktien gerade noch unter EUR 3.000 bleibt.

Die Gesellschaft beabsichtigt, Ansprüche von Begünstigten aus der Annahme des Aktienangebots durch Übertragung von eigenen Aktien der Gesellschaft unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu bedienen. Dazu wird auch auf den Bericht des Vorstands vom 10.6.2020 über die beabsichtigte Wiederveräußerung eigener Aktien verwiesen, welcher gesetzeskonform veröffentlicht wurde und auf der Website der Gesellschaft unter www.evn.at/Uebertragung-eigener-Aktien auffindbar ist.

Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird zunächst bekannt gemacht, dass der Vorstand heute einen Beschluss über Vorstehendes gefasst hat, welchem der Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats mit Beschluss vom heutigen Tag zugestimmt hat. Zudem wird hiermit die beabsichtigte Wiederveräußerung eigener Aktien an begünstigte Mitarbeiter unter Angabe der nachstehenden Details nach § 5 Abs 2 Veröffentlichungsverordnung 2018 wie folgt bekannt gemacht:

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG: zuletzt 21.1.2016. Für die beabsichtigte Wiederveräußerung ist eine Ermächtigung der Hauptversammlung aufgrund von § 65 Abs 1b letzter Satz AktG nicht erforderlich, weil es sich bei den Begünstigten ausschließlich um Arbeitnehmer der Gesellschaft bzw. von verbundenen Unternehmen handelt.

2. Tag und Art der Veröffentlichung des Vorstands- und des Hauptversammlungsbeschlusses: 21.6.2016 elektronisch gemäß § 119 Abs 9 iVm § 119 Abs 7 sowie § 119 Abs 10 BörseG (bzw. deren inhaltlich im Wesentlichen gleichlautenden Vorgängerbestimmungen im Börsegesetz 1989).

3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener Aktien: 29.6.2020 bis 22.7.2020 (jeweils einschließlich).

4. Aktiengattung, auf die sich die Veräußerung eigener Aktien bezieht: auf Inhaber lautende stimmberechtigte nennbetragslose Stückaktien.

5. Beabsichtigtes Volumen (Stücke) der Veräußerung eigener Aktien, insbesondere auch den Anteil der zu veräußernden eigenen Aktien am Grundkapital: Das endgültige Volumen steht noch nicht fest und berechnet sich wie eingangs beschrieben. Auf Basis des Schlusskurses der Aktie der Gesellschaft vom 23.6.2020 ergäbe sich ein maximales Volumen von 167.270 Stück, was einem Anteil am Grundkapital von 0,09 % entspricht.

6. Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie: Der Gegenwert, welcher der Übertragung der Aktien zugrunde gelegt wird, berechnet sich wie eingangs beschrieben und steht noch nicht fest.

7. Art und Zweck der Veräußerung eigener Aktien, insbesondere ob die Veräußerung über die Börse und/oder außerhalb der Börse erfolgen soll oder ob sie für Zwecke eines Aktienoptionsprogramms verwendet werden sollen: Die Veräußerung der eigenen Aktien wird außerbörslich an Arbeitnehmer der Gesellschaft bzw. von verbundenen Unternehmen wie eingangs beschrieben stattfinden.

8. Allfällige Auswirkung der Veräußerung eigener Aktien auf die Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft: keine.

9. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte oder Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft: nicht anwendbar, weil keine derartigen Optionen einzuräumen sind oder bereits eingeräumt wurden.

 

Die Gesellschaft wird alle weiteren Angaben im Zusammenhang mit der Wiederveräußerung der Aktien gemäß §§ 6 und 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 im Internet auf Ihrer Webseite unter www.evn.at/Uebertragung-eigener-Aktien veröffentlichen.

Maria Enzersdorf, 24.6.2020

Der Vorstand



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