Evonik Industries AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien zur Ausgabe im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogrammes
Im Zeitraum vom 06. März 2023 bis einschließlich 10. März 2023 hat die Evonik Industries AG insgesamt 329.978 Stück Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 02. März 2023 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Datum |
Stück Aktien |
Gewichteter Durchschnittskurs (EUR) |
06.03.2023 |
88.895 |
21,0580 |
07.03.2023 |
123.964 |
20,9057 |
08.03.2023 |
49.103 |
20,1932 |
09.03.2023 |
36.788 |
20,2479 |
10.03.2023 |
31.228 |
19,9886 |
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 06. März 2023 bis einschließlich 10. März 2023 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 329.978 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Evonik Industries AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Evonik Industries AG beauftragte Bank.
Detaillierte Informationen über die Geschäfte im Rahmen des Rückkaufprogramms gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Evonik Industries AG veröffentlicht: https://corporate.evonik.de/de/investor-relations/aktie/mitarbeiter-aktienprogramm/.
Essen, den 13. März 2023
Evonik Industries AG
Der Vorstand