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DGAP-Ad-hoc News vom 19.05.2020

Exasol AG legt Ausgabepreis beim Börsengang mit 9,50 Euro je Aktie fest

EXASOL AG / Schlagwort(e): Börsengang
Exasol AG legt Ausgabepreis beim Börsengang mit 9,50 Euro je Aktie fest

19.05.2020 / 19:40 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Exasol AG legt Ausgabepreis beim Börsengang mit 9,50 Euro je Aktie fest

  • Gesamtvolumen der beim Börsengang angebotenen Aktien inklusive Mehrzuteilungs- und Aufstockungsoption zum Platzierungspreis deutlich überzeichnet

Nürnberg, 19. Mai 2020 - Exasol AG (ISIN: DE000A0LR9G9; www.exasol.com), ein globales Technologieunternehmen und Anbieter eines softwarebasierten "Data Engine" der nächsten Generation, hat den Ausgabepreis für seine Aktien auf 9,50 Euro je Aktie festgelegt. Zum Platzierungspreis war das Gesamtvolumen der angebotenen Aktien der Exasol AG deutlich überzeichnet.

Das Angebot umfasste 5.100.000 neu ausgegebene Aktien aus einer Barkapitalerhöhung, 2.035.000 bestehende Aktien aus dem Bestand der Altaktionärin KfW und von der Exasol AG, sowie 1.070.250 bestehende Aktien in Verbindung mit einer marktüblichen Mehrzuteilungsoption und 1.000.000 bestehende Aktien in Verbindung mit einer Aufstockungsoption. Alle angebotenen 9.205.250 Aktien wurden platziert. Das Platzierungsvolumen inklusive der Mehrzuteilungs- und Aufstockungsoption beträgt somit rund 87,45 Millionen Euro.

Mit den Erlösen aus dem Börsengang plant die Exasol AG, ihre Wachstumsstrategie weiter voranzutreiben. Sie sollen in erster Linie zur Stärkung des Sales-Teams und der Schlagkraft der Vertriebs- und Marketing-Aktivitäten in der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz), in Großbritannien und in den USA sowie für zusätzliche Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsinitiativen verwendet werden.

Die Handelsaufnahme im Europäischen Wachstumssegment "Scale" der Frankfurter Wertpapierbörse ist ebenso wie die Lieferung der angebotenen Aktien für den 25. Mai 2020 geplant. Die Aktien der Exasol AG haben die internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) DE000A0LR9G9, die deutsche Wertpapierkennnummer (WKN) A0LR9G und das Tickersymbol EXL.

Hauck & Aufhäuser agiert als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner für den Börsengang.

Kontakt :
Dr. Katharina Berger, Legal Counsel
Tel: + 49 911 23991327
E-Mail: katharina.berger@exasol.com

Über Exasol

Exasol bietet eine leistungsstarke und hoch performante In-Memory-Analytics-Datenbank, die Unternehmen darin unterstützt, die Art und Weise, wie sie mit Daten arbeiten, zu verändern. Dank ihrer Geschwindigkeit, Flexibilität und Skalierbarkeit ermöglicht sie die Umsetzung von langfristigen Datenstrategien im Unternehmen. Die In-Memory-Analytics-Datenbank ist On-Premises und in der Cloud verfügbar.

Weitere Informationen zu Exasol unter www.exasol.com

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Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.

Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten Wertpapierprospekt der Gesellschaft (einschließlich etwaiger Nachträge dazu) treffen, der unmittelbar nach seiner Billigung veröffentlicht wurde. Kopien dieses Wertpapierprospekts sind kostenfrei bei der EXASOL AG, sowie, zur Ansicht in elektronischer Form, auf der Internetseite der Gesellschaft erhältlich.

Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Falls ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden sollte, würde dieses Angebot auf Grundlage eines Wertpapierprospekts durchgeführt, den Investoren von der Gesellschaft erhalten könnten. Dieser Wertpapierprospekt würde detaillierte Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung, sowie die Finanzinformationen der Gesellschaft, enthalten. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.

Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die "Order"), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR') außer Deutschland und dem Vereinigten Königreich, in denen die Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer geltenden Fassung ('Prospektverordnung') gilt (die 'Relevanten Mitgliedstaaten'), richtet sich diese Mitteilung und jedes Angebot, welches im Nachgang dazu erfolgt, nur an Personen, bei denen es sich um 'qualifizierte Anleger' im Sinne von Artikel 2 lit. e der Prospektverordnung ('Qualifizierte Anleger') handelt. Bei jeder Person in den Relevanten Mitgliedstaaten, die im Rahmen eines Angebots Wertpapiere erwirbt oder der Wertpapiere angeboten werden (ein 'Investor'), wird davon ausgegangen, dass sie zugesichert und zugestimmt hat, ein Qualifizierter Anleger zu sein. Bei jedem Investor wird ferner angenommen, dass er zugesichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im Rahmen des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht für Personen im EWR mit Ausnahme Qualifizierter Anleger oder Personen in Deutschland, im Vereinigten Königreich oder anderen Relevanten Mitgliedstaaten (mit gleichartigen Rechtsvorschriften) erworben werden, für die der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass die Wertpapiere nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im EWR erworben wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die Exasol AG oder ein mit diesen verbundenes Unternehmen gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet wären.

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19.05.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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