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EQS-News News vom 17.04.2025

Einladung zur Generalversammlung der Multitude AG

EQS-News: Multitude AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
Einladung zur Generalversammlung der Multitude AG
17.04.2025 / 12:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

MULTITUDE

Grafenauweg 8
6300 Zug

Schweiz

 

 

 

 

EINLADUNG ZUR GENERALVERSAMMLUNG DER MULTITUDE AG

 

Sehr geehrte Aktionäre

 

Wir freuen uns, Sie zur diesjährigen Generalversammlung der Multitude AG einladen zu dürfen:

Datum und Uhrzeit: Dienstag, 13. Mai 2025, Beginn: 10.00 Uhr.

Ort: Die diesjährige Generalversammlung findet in den Räumlichkeiten von Lenz & Staehelin an der Brandschenkestrasse 24 in 8027 Zürich, Schweiz, statt.

Die Generalversammlung wird sich auf die formellen Traktanden beschränken. Die Jahresergebnisse 2024 werden nicht präsentiert. Informationen zu den Jahresergebnissen finden sie in unserem Geschäftsbericht 2024 und in den Unterlagen zu den vorläufigen Ergebnissen gemäss Telefonkonferenz vom 3. April 2025, die alle unter https://www.multitude.com/investors/results-reports-and-publications/2024 verfügbar sind.

Wir würden uns freuen, Sie an unserer Generalversammlung begrüssen zu dürfen.

 

Mit freundlichen Grüssen

Multitude AG

Tiukkanen, Ari

Verwaltungsratspräsident

 

 

 

TRAKTANDEN UND ANTRÄGE

1                                             Genehmigung des Geschäfts- und Finanzberichts, der Jahresrechnung und der konsolidierten Jahresrechnung 2024, Entgegennahme der Berichte der Revisionsstelle

 Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des Geschäfts- und Finanzberichts, der Jahresrechnung und der konsolidierten Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2024.

Erläuterungen: Die unabhängige Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers AG hat in ihren Berichten an die Generalversammlung den Geschäfts- und Finanzbericht, die Jahresrechnung und die konsolidierte Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2024, ohne Einschränkungen bestätigt. Der Verwaltungsrat beantragt daher, den Jahresbericht, die Jahresrechnung und die konsolidierte Jahresrechnung 2024 zu genehmigen.

 

2                                             Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

Nettoergebnis der Periode EUR 46'402'165
Gewinnvortrag EUR 35'767'333
Total verfügbarer Gewinn EUR 82'369'498
Zuweisung an die gesetzlichen Gewinnreserven EUR 2'330'108
Beantragte Dividende von EUR 0.44 pro Aktie EUR 9'420'978
Vortrag auf neue Rechnung EUR 70'618'412
Total Verwendung des Bilanzgewinns EUR 82'369'498

Erläuterungen: Der total verfügbare Gewinn der Multitude AG im Geschäftsjahr 2024 beträgt EUR 82'369'498. Davon sollen EUR 2'330'108 in die gesetzlichen Gewinnreserven zugewiesen werden. Pro dividendenberechtigte Aktie soll ein Betrag von EUR 0.44 (d.h. insgesamt EUR 9'420'978) an ordentlicher Dividende ausgeschüttet werden. Der endgültige Betrag der auszuschüttenden Dividende hängt von der Anzahl der ausstehenden Aktien am Stichtag ab. Pro dividendenberechtigte Aktie soll ein Betrag von EUR 0.44 (d.h. insgesamt EUR 9'420'978) an ordentlicher Dividende ausgeschüttet werden. Der endgültige Betrag der auszuschüttenden Dividende hängt von der Anzahl der ausstehenden Aktien am Stichtag ab. Da die Gesellschaft derzeit ein aktives Aktienrückkaufprogramm durchführt, kann die Anzahl der eigenen Aktien variieren, was sich auf den Gesamtbetrag der ausgeschütteten Dividenden auswirken könnte

Der verbleibende Gewinn von EUR 70'618'412 soll auf die neue Rechnung übertragen werden. Die Verwendung des Bilanzgewinns basiert auf der im Traktandum 1 zu genehmigenden Jahresrechnung der Gesellschaft.

Bei Annahme des Antrags gemäss diesem Traktandum 2 wird die Dividende abzüglich der anwendbaren Verrechnungssteuer am 19. Mai 2025 ausbezahlt.

3                                             Genehmigung des Berichts über nichtfinanzielle Belange 2024

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, den ESG Report 2024 zu genehmigen.

Erläuterungen: Der ESG Report 2024 stellt den Bericht über nichtfinanzielle Belange im Sinne von Artikel 964a ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) dar. Der Bericht gibt Auskunft über die Konzepte und Massnahmen der Multitude AG in Bezug auf Umweltbelange, insbesondere die CO2-Ziele, soziale Belange, Arbeitnehmerbelange, Einhaltung der Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung. Der ESG Report 2024 kann unter → https://www.multitude.com/investors/results-reports-and-publications/2024 abgerufen werden.

Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, wird der Bericht über nichtfinanzielle Belange in diesem Jahr erstmals der Generalversammlung zur Genehmigung vorgelegt.

4                                             Entlastung des Verwaltungsrats

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, den Mitgliedern des Verwaltungsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

Erläuterungen: Die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates stellt gemäss Gesetz eine unübertragbare Befugnis der Generalversammlung dar. Der Gesellschaft sind keine Tatsachen bekannt, die einer vollständigen Entlastung entgegenstehen würden.

 

5                                             Wahlen in den Verwaltungsrat, Wahl des Verwaltungsratspräsidenten und Wahlen in das People and Culture Committee

5.1                                        Wahlen in den Verwaltungsrat und Wahl des Verwaltungsratspräsidenten

5.1.1                                   Wiederwahl von Ari Tiukkanen zum Mitglied des Verwaltungsrats und zum Präsidenten des Verwaltungsrats

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Ari Tiukkanen zum Mitglied des Verwaltungsrats sowie zum Präsidenten des Verwaltungsrats bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

Erläuterungen: siehe Traktandum 5.1.5

5.1.2                                   Wiederwahl von Jorma Jokela zum Mitglied des Verwaltungsrats

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Jorma Jokela als Mitglied des Verwaltungsrats bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

Erläuterungen: siehe Traktandum 5.1.5

5.1.3                                   Wiederwahl von Lea Liigus zum Mitglied des Verwaltungsrats

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Lea Liigus zum Mitglied des Verwaltungsrats bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

Erläuterungen: siehe Traktandum 5.1.5

5.1.4                                   Wiederwahl von Marion Khüny zum Mitglied des Verwaltungsrats

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Marion Khüny zum Mitglied des Verwaltungsrats bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

Erläuterungen: siehe Traktandum 5.1.5

5.1.5                                   Wahl von Mika Ståhlberg zum Mitglied des Verwaltungsrats

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl von Mika Ståhlberg zum Mitglied des Verwaltungsrats bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

Erläuterungen: Ari Tiukkanen ist seit 2023 Mitglied des Verwaltungsrats der Geselschaft und dessen Vorsitzender. Jorma Jokela ist der Gründer der Gesellschaft und ist seit 2005 Mitglied des Verwaltungsrats der Gesellschaft. Lea Liigus ist seit 2006 exekutives Mitglied des Verwaltungsrats und Leiterin der Abteilung Recht und Compliance der Gruppe. Marion Khüny ist seit April 2024 Mitglied des Verwaltungsrats. Mika Ståhlberg wird erstmalig zur Wahl zum Mitglied des Verwaltungsrats vorgeschlagen. Der Verwaltungsrat ist der Ansicht, dass die zur Wiederwahl stehenden Mitglieder des Verwaltungsrats gemeinsam sicherstellen, dass der Verwaltungsrat über die für die Ziele, die geografische Präsenz und die Unternehmenskultur des Unternehmens erforderlichen Kompetenzen verfügt. Die Kurzlebensläufe der zur Wiederwahl vorgeschlagenen Verwaltungsratsmitglieder finden Sie unter → https://www.multitude.com/investors/corporate-governance/board-of-directors. Den Kurzlebenslauf des zur Wahl vorgeschlagenen neuen Mitglieds des Verwaltungsrats, Mika Ståhlberg, finden Sie unter →https://www.multitude.com/investors/shareholder-information/agm/2025.

5.2                                        Wahlen in das People and Culture Committee

Das People and Culture Committee der Gesellschaft übernimmt die Aufgaben des Vergütungsausschusses nach Artikel 733 OR. Bei der Wahl der Mitglieder des People and Culture Committee wählen die Aktionäre somit auch die Mitglieder des Vergütungsausschusses gemäss Artikel 733 OR.

5.2.1                                   Wiederwahl von Ari Tiukkanen zum Mitglied in das People and Culture Committee

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl Ari Tiukkanen zum Mitglied des People and Culture Committee.

Erläuterungen: siehe Traktandum 5.2

5.2.2                                   Wiederwahl von Lea Liigus zum Mitglied in das People and Culture Committee

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl Lea Liigus zum Mitglied des People and Culture Committee.

Erläuterungen: siehe Traktandum 5.2

5.2.3                                   Wiederwahl von Jorma Jokela in den das People and Culture Committee

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Jorma Jokela zum Mitglied des People and Culture Committee.

Erläuterungen: siehe Traktandum 5.2

6                                             Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, die Martin Rechtsanwälte GmbH, vertreten durch Jürg Martin, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung zu wählen.

Erläuterungen: Die Martin Rechtsanwälte GmbH, Steinberggasse 23, 8400 Winterthur, vertreten durch Jürg Martin, hat zuhanden des Verwaltungsrats bestätigt, dass sie über die für die Ausübung des Mandats erforderliche Unabhängigkeit verfügt. Ein Porträt der Martin Rechtsanwälte GmbH ist unter → https://martin-ra.ch/en/team-2/ verfügbar.

7                                             Wiederwahl der Revisionsstelle

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, die PricewaterhouseCoopers AG als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2025 wieder zu wählen.

Erläuterungen: Die PricewaterhouseCoopers AG hat zuhanden des Verwaltungsrats bestätigt, dass sie über die für die Ausübung des Mandats erforderliche Unabhängigkeit verfügt. Die PricewaterhouseCoopers AG in Zürich ist seit dem Umzug der Multitude AG deren Revisionsstelle.

8                                             Vergütungen

8.1                                        Konsultative Abstimmung über den Vergütungsbericht 2024

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, den Vergütungsbericht 2024 in einer Konsultativabstimmung zu genehmigen.

Erläuterungen: Der Vergütungsbericht 2024 gibt einen Überblick über die Vergütungsgrundlagen und -programme, die für den Verwaltungsrat und die Konzernleitung der Multitude gelten, sowie über die Einzelheiten der den Mitgliedern dieser beiden Organe für das Geschäftsjahr 2024 gewährten Vergütungen. Da die Multitude über die Vergütungen prospektiv abstimmt, muss der Vergütungsbericht der Generalversammlung gemäss Gesetz zwingend zur konsultativen Abstimmung vorgelegt werden. Der Vergütungsbericht 2024 kann unter → https://www.multitude.com/investors/results-reports-and-publications/2024 eingesehen werden.

8.2                                        Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats für die Dauer bis zu dieser ordentlichen Generalversammlung

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates von EUR 72'000 für die Dauer seit der Sitzverlegung der Gesellschaft in die Schweiz bis zur ordentlichen Generalversammlung 2025 zu genehmigen.

Erläuterungen: Die vorgeschlagene maximale Gesamtvergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrats für den Zeitraum bis zu dieser ordentlichen Generalversammlung basiert auf einer monatlichen Vergütung von EUR 8'000 für den Verwaltungsratspräsidenten und EUR 4'000 für die anderen Mitglieder des Verwaltungsrats. Darüber hinaus findet sich eine Beschreibung des Vergütungssystems von Multitude im Vergütungsbericht. Der Vergütungsbericht 2024 kann unter → https://www.multitude.com/investors/results-reports-and-publications/2024 eingesehen werden.

8.3                                        Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der Vergütungen für die Mitglieder des Verwaltungsrats für den Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung von EUR 200'000 für die Mitglieder des Verwaltungsrats für den Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung zu genehmigen.

Erläuterungen: Die vorgeschlagene maximale Gesamtvergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrats für den Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung basiert auf einer monatlichen Vergütung von EUR 8'000 für den Vorsitzenden des Verwaltungsrats und EUR 4'000 EUR für die beiden unabhängigen Mitglieder des Verwaltungsrats, Marion Khüny und Mika Ståhlberg. Darüber hinaus befindet sich eine Beschreibung des Vergütungssystems von Multitude im Vergütungsbericht. Der Vergütungsbericht 2024 kann unter → https://www.multitude.com/investors/results-reports-and-publications/2024 eingesehen werden.

8.4                                        Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der Vergütung für die Mitglieder der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2025

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung von EUR 4'500'000 für die 10 Mitglieder der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2025 zu genehmigen.

Erläuterungen: Eine Beschreibung Vergütungssystems von Multitude findet sich im Vergütungsbericht. Der Vergütungsbericht 2024 kann unter → https://www.multitude.com/investors/results-reports-and-publications/2024 eingesehen werden.

8.5                                        Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der Vergütung für die Mitglieder der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2026

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, den maximalen Gesamtbetrag der Vergütungen von EUR 4'900'000 für die 10 Mitglieder der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2026 zu genehmigen.

Erläuterungen: Eine Beschreibung des Vergütungssystems von Multitude findet sich im Vergütungsbericht. Der Vergütungsbericht 2024 kann unter → https://www.multitude.com/investors/results-reports-and-publications/2024 eingesehen werden.

 

9                                             Einführung eines Kapitalbandes

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt:

  1. zusätzlich zum ordentlichen Kapital ein Kapitalband gemäss Art. 653s ff. OR mit einer Untergrenze von 40'189'326.00 EUR und einer Obergrenze von 46'217'724.90 EUR zu schaffen;
  2. den Verwaltungsrat zu ermächtigen, das Aktienkapital innerhalb dieser Bandbreite (Kapitalband) bis zum 13. Mai 2030 zu erhöhen; und
  3. die Statuten der Gesellschaft entsprechend um einen Art. 3a zu ergänzen:
3a. Kapitalband   3a. Capital Band
1 Die Gesellschaft verfügt über ein Kapitalband zwischen EUR 40'189'326 (untere Grenze) und EUR 46'217'724.90 (obere Grenze). Der Verwaltungsrat ist im Rahmen des Kapitalbands ermächtigt, bis zum 13. Mai 2030 oder bis zu einem früheren Dahinfallen des Kapitalbandes, das Aktienkapital einmal oder mehrmals und in beliebigen Beträgen zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung kann durch Ausgabe von voll zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je EUR 1.85 oder durch eine Erhöhung der Nennwerte der bestehenden Namenaktien im Rahmen des Kapitalbands erfolgen.   1 The Company has a capital band between EUR 40,189,326 (lower limit) and EUR 46,217,724.90 (upper limit). Within the capital band, the Board of Directors is authorised to increase the share capital once or several times and in any amounts until May, 13 2030 or until the capital band expires earlier. The capital increase may be effected by issuing fully paid-in registered shares with a par value of EUR 1.85 each or by increasing the par value of the existing shares within the limits of the capital band.
 
2 Bei einer Erhöhung des Aktienkapitals im Rahmen des Kapitalbands legt der Verwaltungsrat den Zeitpunkt der Ausgabe, den Ausgabebetrag, die Art, wie die neuen Aktien zu liberieren sind, den Beginn der Dividendenberechtigung, die Bedingungen für die Ausübung der Bezugsrechte sowie die Zuteilung der Bezugsrechte, welche nicht ausgeübt wurden, fest. Nicht ausgeübte Bezugsrechte kann der Verwaltungsrat verfallen lassen, oder er kann diese bzw. Aktien, für welche Bezugsrechte eingeräumt, aber nicht ausgeübt werden, zu Marktkonditionen platzieren oder anderweitig im Interesse der Gesellschaft verwenden.   2 In case of a capital increase within the capital band, the Board of Directors shall determine the date of issue, the issue price, the type of contribution, the beginning date for dividend entitlement, the conditions for the exercise of pre-emptive rights, and the allocation of pre-emptive rights that have not been exercised. The Board of Directors may permit the expiration of pre-emptive rights that have not been exercised, or it may place such rights or shares as to which pre-emptive rights have been granted, but not exercised, at market conditions or may use them otherwise in the interest of the Company.
3 Der Verwaltungsrat ist im Falle einer Ausgabe von Aktien ermächtigt, die Bezugsrechte der Aktionäre in Bezug auf die unter diesem Art. 3a auszugebenden Aktien zu entziehen oder zu beschränken und einzelnen Aktionären, Dritten, der Gesellschaft oder Konzerngesellschaften zuzuweisen:   3 In the event of an issue of shares, the Board of Directors is authorized to withdraw or restrict pre-emptive rights of existing shareholders with regard to shares to be issued pursuant to this Art. 3a and to allocate such rights to single shareholders, third parties, the Company or any of its group companies:
(a) wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien unter Berücksichtigung des Marktpreises festgesetzt wird; oder   (a) if the issue price of the new shares is determined by reference to the market price; or
(b) für die Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen oder für die Finanzierung oder Refinanzierung solcher Transaktionen oder die Finanzierung von neuen Investitionsvorhaben der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften, einschliesslich dem Erwerb von Produkten, Immaterialgüterrechten, oder Lizenzen; oder   (b) for the acquisition of companies, part(s) of companies or participations, or for the financing or refinancing of any of such transactions or the financing of new investment projects of the Company or any of its group companies, including the acquisition of products, intellectual properties or licenses; or
(c) zum Zwecke der Erweiterung des Aktionärskreises in bestimmten geographischen, Finanz- oder Investoren-Märkten, zur Beteiligung von strategischen Partnern, oder im Zusammenhang mit der Kotierung von neuen Aktien an inländischen oder ausländischen Börsen; oder   (c) for purposes of broadening the shareholder constituency of the Company in certain geographic, financial or investor markets, for purposes of the participation of strategic partners, or in connection with the listing of new shares on domestic or foreign stock exchanges; or
(d) für die Beteiligung von Mitgliedern des Verwaltungsrats, Mitgliedern der Geschäftsleitung, Mitarbeitern, Beauftragten, Beratern oder anderen Personen, die für die Gesellschaft oder eine ihrer Konzerngesellschaften  Leistungen erbringen; oder   (d) for the participation of members of the Board of Directors, members of the leadership team, employees, contractors, consultants, or other persons performing services for the benefit of the Company or any of its group companies; or
(e) für eine rasche und flexible Kapitalbeschaffung, welche ohne den Ausschluss der Bezugsrechte der bisherigen Aktionäre nicht, oder nur mit grossen Umständen oder Verspätung oder zu wesentlich schlechteren Bedingungen möglich wäre.   (e) for raising capital in a fast and flexible manner, which would not be possible, or might only be possible with great difficulty or delays or at significantly less favorable conditions, without the exclusion of the preemptive rights of existing shareholders.
4 Im Falle einer Ausgabe von Aktien unterliegen die Zeichnung und der Erwerb der Aktien und die weitere Übertragung der Aktien den Übertragungsbeschränkungen gemäss Art. 5 der Statuten.   4 In the event of an issue of shares, the subscription and acquisition of shares and the further transfer of the shares are subject to the transfer restrictions pursuant to Art. 5 of the Articles of Association.

Erläuterungen: Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das ordentliche Aktienkapital, wie es zum Zeitpunkt der Einführung des Kapitalbandes im Handelsregister eingetragen ist, innerhalb einer Bandbreite von 15 % für maximal fünf Jahre zu erhöhen (auf maximal 115 %). Im Rahmen seiner Ermächtigung kann der Verwaltungsrat das Aktienkapital nach eigenem Ermessen erhöhen. Dabei kann er aus den in den Statuten genannten Gründen das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre einschränken oder aufheben und nicht ausgeübte oder entzogene Bezugsrechte anderweitig zuweisen. Nach jeder Erhöhung gibt der Verwaltungsrat die erforderlichen Erklärungen ab und passt die Statuten entsprechend an.

Diese Statutenänderung muss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der vertretenen Stimmen beschlossen werden.

10                                         Änderung der Statuten in Bezug auf Darlehen und Kredite an Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Konzernleitung

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt Art. 22 der Statuten der Gesellschaft wie folgt zu ändern:

 

Aktueller Wortlaut:    
22. Darlehen und Kredite   22. Loans and Credits
Es werden keine Darlehen oder Kredite an Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Geschäftsleitung gewährt.   No loans or credits shall be granted to the members of the Board of Directors or the executive board.

 

 

Beantragter überarbeiteter Wortlaut:    
22. Darlehen und Kredite   22. Loans and Credits
1 Darlehen oder Kredite können an Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Geschäftsleitung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien im Rahmen von Management-Incentive-Plänen und ähnlichen Arrangements oder im Rahmen des normalen Dienstleistungsangebots der Gesellschaft gewährt werden.
2 Darlehen oder Kredite an die unabhängigen Mitglieder des Verwaltungsrats werden zu den üblichen Geschäfts- und Marktbedingungen gewährt. Darlehen oder Kredite an die nicht unabhängigen Mitglieder des Verwaltungsrats und an Mitglieder der Geschäftsleitung werden im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsgangs zu den im Wesentlichen gleichen Bedingungen gewährt wie diejenigen an die Arbeitnehmer der Gesellschaft oder der von ihr kontrollierten Unternehmen.
  1 Loans or credits can be granted to members of the Board of Directors or the executive board in connection with purchasing shares under management incentive plans and similar arrangements or as part of the Company's ordinary service offering.
 
2 Loans or credits to the independent members of the Board of Directors shall be made in accordance with the customary business and market conditions. Loans or credits to the non-independent members of the Board of Directors or to members of the executive board shall be made in the ordinary course of business on substantially the same terms as those granted to employees of the Company or companies controlled by it.

Erläuterungen: Der Verwaltungsrat beantragt diese Änderung, um die Statuten an die Praxis der Gesellschaft vor ihrem Umzug in die Schweiz anzupassen. In der Vergangenheit wurden Darlehen in bestimmten Konstellationen gewährt, z.B. in Verbdingung mit Management-Incentive-Plänen oder als Teil des regulären Dienstleistungsangebots der Gesellschaft. Für solche Fälle legt die überarbeitete Bestimmung einen klaren Rahmen fest, der mit der marktüblichen Praxis und den internen Richtlinien übereinstimmt.

 

 

 

UNTERLAGEN UND ORGANISATORISCHE INFORMATIONEN

Unterlagen

Der Geschäftsbericht 2024, inklusive der Jahresrechnung und der konsolidierten Jahresrechnung 2024 mit den Bestätigungsvermerken der Revisionsstelle, ist unter → https://www.multitude.com/investors/results-reports-and-publications/2024 verfügbar und kann am Sitz der Gesellschaft, Grafenauweg 8, 6300 Zug, eingesehen werden. Sollten Sie Fragen haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail an → agm@multitude.com.

Anwesenheits- und Zutrittskarten:

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder im Wege der Fernabstimmung durch Erteilung von Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter abzustimmen. Aktionäre, die bis und mit 5. Mai 2025 als stimmberechtigte Aktionäre im Aktienregister eingetragen sind, erhalten zusammen mit der Einladung zur Generalversammlung ein Anmeldeformular, mit dem sie die Zutrittskarte bestellen oder eine Vollmacht erteilen können. Ferner erhalten sie Informationen zur elektronischen Stimmabgabe sowie ihre individuellen Zugangsdaten für die Abstimmungswebsite: → www.gvote.ch. Die Aktionäre werden gebeten, das Anmeldeformular bis spätestens 9. Mai 2025 an das Aktienregister der Multitude AG (Multitude AG, c/o Computershare, Baslerstrasse 90, 4601 Olten) zu senden.

Nach Rücksendung des Anmeldeformulars senden wir Ihnen ab dem 5. Mai 2025 die Zutrittskarte mit den Stimmzetteln zu.

 

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind nur diejenigen Aktionäre, die am 5. Mai 2025, um 17.00 Uhr MEZ im Aktienregister eingetragen sind. Vom 6. Mai 2025 bis einschliesslich 13. Mai 2025 werden keine Eintragungen in das Aktienregister vorgenommen. Aktionäre, die ihre Aktien vor der Generalversammlung veräussern, sind nicht mehr stimmberechtigt.

Elektronische Erteilung von Vollmachten und Weisungen

Wenn Sie das Aktionärsportal zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter nutzen möchten, verwenden Sie bitte den folgenden Link: → www.gvote.ch.

Ihre Zugangsdaten finden Sie auf dem Anmeldeformular. Das Portal für die elektronische Abstimmung wird bis zum 9. Mai 2025, 23.59 Uhr MEZ, geöffnet sein.

Sprache

Die Generalversammlung wird in Englisch abgehalten.

Kein Empfang

Nach der Generalversammlung findet kein Empfang mit Getränken statt.

 

 

STELLVERTRETUNG UND VOLLMACHT

Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen, können sich wie folgt vertreten lassen:

  • Durch einen Vertreter ihrer Wahl. Zur Vollmachtserteilung genügt das entsprechend ausgefüllte Anmeldeformular. Die Zutrittskarte wird direkt an den Bevollmächtigten geschickt.
  • Durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, Martin Rechtsanwälte GmbH, Steinberggasse 23, 8400 Winterthur, vertreten durch Jürg Martin. Zur Vollmachtserteilung genügt das entsprechend ausgefüllte Anmeldeformular (die Zutrittskarte muss nicht angefordert werden). Für die Instruktion des unabhängigen Stimmrechtsvertreters verwenden Sie bitte das Weisungsformular auf der Rückseite des der Einladung beiliegenden Anmeldeformulars. Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars bevollmächtigt der Aktionär den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, Anträgen des Verwaltungsrats zuzustimmen, sofern keine anderslautenden schriftlichen Weisungen erteilt werden. Dies gilt auch für allfällige Abstimmungen an der Generalversammlung über Anträge, die nicht in der Einladung enthalten waren.

 

 

17. April 2025

 

 

Multitude AG

Im Namen des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsratspräsident

 

Tiukkanen, Ari

 



17.04.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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