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DGAP-News News vom 03.12.2014

Quasi-Ad-hoc: FinTech Group AG gibt Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre bekannt

FinTech Group AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
03.12.2014 15:56

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Frankfurt am Main - Der Vorstand der FinTech Group AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Erhöhung des Grundkapitals unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden Genehmigten Kapitals beschlossen. FinTech Group wird bis zu 1.399.528 neue Aktien, die etwa 10 Prozent des Grundkapitals entsprechen, ausgeben. Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre wurde ausgeschlossen.

Die neuen Aktien werden institutionellen Anlegern in Deutschland und ausgewählten Ländern außerhalb der USA, Kanada, Australien und Japan in einer Privatplatzierung zu einem Bezugspreis, der den durchschnittlichen Börsenkurs der bereits zum Handel einbezogenen Aktien während der letzten 10 Handelstage nicht wesentlich unterschreitet, zur Zeichnung angeboten. Die endgültige Anzahl auszugebender neuer Aktien wird bei der Zuteilung bestimmt.

Die Erlöse sollen sowohl der Finanzierung des Mehrheitserwerbes der XCOM Gruppe als auch des anstehenden Unternehmenswachstums dienen.
Die neuen Aktien sollen ohne Veröffentlichung eines Prospekts umgehend nach Transaktion in den Handel im Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse (Entry Standard) einbezogen werden und sind ab dem 1. Januar 2014 dividendenberechtigt.

Disclaimer: 
Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der FinTech Group AG dar. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der FinTech Group AG findet nicht statt und ist auch nicht beabsichtigt. Dieses Dokument und die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Japan oder anderen Rechtsordnungen, in denen ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung nicht erlaubt ist, verbreitet werden. Dieses Dokument stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den USA dar. Wertpapiere der FinTech Group AG dürfen in den USA oder an oder auf Rechnung bzw. zugunsten von US-Personen (wie in Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") definiert) nur nach vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des Securities Act oder aufgrund einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder die FinTech Group AG noch sonst eine Person beabsichtigt, Wertpapiere der FinTech Group AG in den USA zu registrieren oder ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der FinTech Group AG in den USA durchzuführen.


03.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
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