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FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft

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DGAP-Ad-hoc News vom 22.08.2012

Stellungnahme gem. § 27 WpÜG

FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Stellungnahme/Übernahmeangebot
22.08.2012 12:00

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Vorstand und Aufsichtsrat der FORTEC Elektronik AG haben heute jeweils einstimmig und ohne Enthaltungen eine gemeinsame Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) zu dem am 09. August 2012 veröffentlichten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der TRM Beteiligungsgesellschaft mbH beschlossen.

Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen den Aktionären der FORTEC Elektronik AG, das Übernahmeangebot nicht anzunehmen, da sie den Kaufpreis für nicht angemessen halten.

Die vollständige Stellungnahme wird im Laufe des Tages auf der Website der Gesellschaft www.fortec.ag unter Ad-hoc/ News veröffentlicht.
FORTEC Elektronik AG
Der Vorstand


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