Stellungnahme gem. § 27 WpÜG FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Stellungnahme/Übernahmeangebot 22.08.2012 12:00 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Vorstand und Aufsichtsrat der FORTEC Elektronik AG haben heute jeweils einstimmig und ohne Enthaltungen eine gemeinsame Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) zu dem am 09. August 2012 veröffentlichten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der TRM Beteiligungsgesellschaft mbH beschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen den Aktionären der FORTEC Elektronik AG, das Übernahmeangebot nicht anzunehmen, da sie den Kaufpreis für nicht angemessen halten. Die vollständige Stellungnahme wird im Laufe des Tages auf der Website der Gesellschaft www.fortec.ag unter Ad-hoc/ News veröffentlicht. FORTEC Elektronik AG Der Vorstand 22.08.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft Lechwiesenstrasse 9 86899 Landsberg/Lech Deutschland Telefon: +49 (0)8191 91 172-0 Fax: +49 (0)8191 91 172-22 E-Mail: aktie@fortecag.de Internet: www.fortecag.de ISIN: DE0005774103 WKN: 577410 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service |