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DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT

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DGAP-Ad-hoc News vom 06.04.2016

DMG MORI CO., LTD. beabsichtigt Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
06.04.2016 13:30

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

der

DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Bielefeld
(ISIN DE0005878003)


DMG MORI CO., LTD. beabsichtigt Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

Bielefeld, 6. April 2016. Die DMG MORI CO., LTD. hat die von ihr unmittelbar und mittelbar gehaltene Beteiligung an der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT auf über 75% erhöht. Sie hat die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT heute darüber informiert, dass sie den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages plant. Die Gesellschaften werden nun Gespräche über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages aufnehmen. Aktuell tagt der Aufsichtsrat.
Vor diesem Hintergrund hat sich die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT entschlossen, die für den 6. Mai 2016 einberufene Hauptversammlung auf einen späteren Termin zu verschieben.


DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand






Zukunftsbezogene Aussagen: Diese Meldung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf aktuellen Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen beruhen. Solche Aussagen beruhen auf den heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des Managements. Sie unterliegen Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Verhältnisse einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT wesentlich von denjenigen abweichen oder negativer ausfallen als diejenigen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. Die Geschäftstätigkeit von der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT unterliegt einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten, die auch dazu führen können, dass eine zukunftsgerichtete Aussage, Einschätzung oder Vorhersage unzutreffend wird. Sollten Unsicherheitsfaktoren und Unwägbarkeiten eintreten oder sollten die Annahmen, auf denen diese Aussagen basieren, sich als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen als erwartet, antizipiert, beabsichtigt, geplant, angestrebt, geschätzt oder projiziert genannten Ergebnissen abweichen. Zukunftsbezogene Aussagen sind nicht als Garantie oder Zusicherung der darin genannten zukünftigen Entwicklungen oder Ereignisse zu verstehen.
Es gibt zwei Unternehmen die unter "DMG MORI" firmieren: die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT mit Sitz in Bielefeld, Deutschland, und die DMG MORI COMPANY LIMITED mit Sitz in Nagoya, Japan. Diese Meldung bezieht sich ausschließlich auf die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Ist in dieser Meldung vom "DMG MORI-Konzern" die Rede, meint dies ausschließlich die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und ihre Konzernunternehmen.


06.04.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
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