IR-Center Handelsblatt
Unternehmenssuche:

GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte

News Detail

DGAP-News News vom 29.10.2014

GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte: SHB Altersvorsorge Fonds: Treuhänderin Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH muss Anleger EUR 194.000,00 ersetzen.

DGAP-News: GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte / Key word(s): Financing/Market Report

29.10.2014 / 10:27

---------------------------------------------------------------------
Das I. Münchener Landgericht hat jetzt die Treuhänderin des SHB Altersvorsorgefonds verurteilt. Wegen Prospektfehlern; es muss den geschädigten Kapitalanlegern Schadensersatz leisten; das Gericht setzte den Streitwert auf einen Betrag in Höhe von insgesamt EUR 194.250,00 fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Eheleute wollten ihr Geld sicher anlegen und hatten auf Empfehlung des zweifehaften Anlageberaters zwei Beteiligungen an der SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Altersvorsorge KG im Nennwert in Höhe von EUR 160.000,00 und in Höhe von EUR 25.000,00 gezeichnet. Der Fonds ist in Nöten; Betroffene drohen alles zu verlieren und im Zweifel über Ratensparverträge bis zum sprichwörtlichen Sanktnimmerleinstag auf eine wertlose Beteiligung zu zahlen.

Das wollten sich die Eheleute nicht gefallen lassen. Sie wandten sich auf die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwältin Maren Beckmann. Die Hamburger Anlegeranwältin stellte fest, dass der Vermittler trotz einer hohen Verurteilungswahrscheinlichkeit möglicherwiese nicht in der Lage ist, den Schaden zu stemmen. "Deshalb riet ich unseren Mandanten zur Inanspruchnahme der Treuhänderin des Fonds. Ich hatte mich monatelang mit dem zweifelhaften Verkaufskonzept des Fonds beschäftigt und war überzeugt, dass die Treuhänderin das erkennen und die Anleger warnen musste," sagt die ebenso tüchtige wie erfahrene Rechtsanwältin Beckmann, die schon seit über 20 Jahren Mandanten vertritt.
Und begründete die Schadensersatzansprüche der Eheleute mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. "Danach," ergänzt GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwalt Matthias Gröpper, "steht die Treuhänderin für die Richtigkeit und die Schlüssigkeit des Verkaufskonzepts ein und muss die Interessen der Kapitalanlager konsequent vertreten. Das hat sie, finden wir, nicht getan."
Das Landgericht folgte der Argumentation: "Die Treuhänderin muss die Anleger vor offensichtlichen Widersprüchen des Anlagekonzepts ungefragt warnen und stellte fest, dass der Verkaufsprospekt des Altersvorsorgefonds einen so schwerwiegenden Mangel aufweist, dass die Treuhänderin darauf hinweisen musste," so der Vorsitzende Richter des Landgerichts München I.
Und das Gericht führte weiter aus: "Er [der Verkaufsprospekt] ist insoweit widersprüchlich und damit fehlerhaft, als er den streitgegenständlichen Fonds als "Altersvorsorgefonds" bezeichnet, obwohl es sich um ein "langfristiges unternehmerisches Investment" handelt, dessen "Ergebnis in Abhängigkeit von variablen Faktoren" steht und bei dem es deshalb zu einem teilweisen oder gänzlichen Verlust des eingesetzten Kapitals" kommen kann und deshalb, [sinngemäß], im krassen Widerspruch zur mutmaßlichen Sicherheit eines Altersvorsorgeprodukts steht.

"Jetzt muss die Treuhänderin," sagt Frau Rechtsanwältin Beckmann, "die betroffenen Eheleute aus allen Schäden aus und im Zusammenhang mit dem Investment frei stellen. Und alles, was die gezahlt haben, zurückzahlen. Einschließlich der Anwalts- und Prozesskosten."

"Das Landgericht hat die Sache ausgesprochen grundsätzlich entschieden; nach unserer Einschätzung," so Frau Rechtsanwältin Beckmann, "könnten die meisten anderen Betroffenen auch Schadensersatzansprüche durchsetzen." "Aber die Betroffenen müssen berücksichtigen," warnt Herr Rechtsanwalt Gröpper,"dass die titulierten Forderungen nach dem sprichwörtlichen Windhundprinzip verteilt werden: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Deshalb sichert," meint der erfahrene Anlegeranwalt ausgenzwinkernd, "frühes Kommen die besten Plätze. Selbst wenn es zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass zur Zwiefelhaftigkeit der Kulmbacher Treuhänderin gibt. Aber das Risiko," meint Gröpper, "ist vermeidbar."

Die auf das Bank- und Kapitalmarkt spezialisierten Hamburger GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte zählen nach der Einschätzung unabhängiger Marktbeobachter zu den führenden deutschen Anlegeranwälten. Die Rechtsanwälte arbeiten seit Jahren nur im Bank- und Kapitalmarktrecht und vertreten ausschließlich Kapitalanleger. Sie betreuen viele große Interessengemeinschaften, bauen Schadensfälle auf dem Kapitalmarkt mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung konsequent auf und vertreten, auch über Gläubigerausschüsse mehrerer Gesellschaften und als Gemeinsamer Vertreter geschädigter Kapitalanlager,laufend mehr als 18.000 Kapitalanleger und werden deshalb auch zu den größen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten deutschen Anlegeranwälten gezählt. Herr Rechtsanwalt Gröpper beschäöftigt sich seit 2005 mit den SHB Fällen; die GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte (www. bankrecht24.de) haben 2008 die Aktionsgemeinschaft für SHB Anleger gegründet und vertreten die mit Abstand größte Interessengemeinschaft (www. sg-fuer-shb-anleger.de). Dort laufen viele Informatioen zusammen. Mindestens drei Anlegeranwälte beschäftigen sich durchgehend mit diesen Sachen.



---------------------------------------------------------------------
29.10.2014 Dissemination of a Corporate News, transmitted by DGAP - a service of EQS Group AG.
The issuer is solely responsible for the content of this announcement.
The DGAP Distribution Services include Regulatory Announcements, Financial/Corporate News and Press Releases.
Media archive at www.dgap-medientreff.de and www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------

293813 29.10.2014