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DGAP-News News vom 26.02.2009

GWB Immobilien AG: GWB verklagt Stadt Buxtehude auf Schadenersatz in Höhe von rund 1,5 Mio. Euro

GWB Immobilien AG / Rechtssache

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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Hamburg, 26. Februar 2009. Die GWB Immobilien AG hat die Stadt Buxtehude auf eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 1.497.893 Euro verklagt. Begründet wird die Klage mit einer rechtswidrigen Verzögerung der Bearbeitung einer Bauvoranfrage der GWB für einen geplanten Verbrauchermarkt in Buxtehude sowie die rechtswidrige Versagung des beantragten Bauvorbescheides durch die Stadt.
 
Fast vier Jahre lang hatte die Stadt Buxtehude mit allen Mitteln versucht, den von der GWB Immobilien AG und der Horst Rademacher Immobilien GmbH geplanten Bau eines Verbrauchermarktes in Buxtehude zu verhindern. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg aber machte im Januar 2008 den Weg frei - der Verbrauchermarkt am Standort 'Fairplay' befindet sich seit vergangenem Oktober im Bau. Das Objekt mit einer Fläche von rund 5.500 m2 soll im Sommer 2009 an den Mieter plaza der coop eG übergeben werden.
'Durch die unverhältnismäßige Verzögerung des Bauvorhabens haben sich nicht nur unsere Bau- und Herstellungskosten erhöht, es sind uns außerdem Mieterlöse aus insgesamt 36 Monaten entgangen. Wir haben uns daher entschieden, nachträglich den Ersatz dieser Schäden einzuklagen,' begründet Dr. Norbert Herrmann, Vorstandsvorsitzender der GWB Immobilien AG, seinen Schritt. 'Mit ihrem Verhalten hat die Stadt Buxtehude ihre Amtspflichten - nämlich eine zügige Bearbeitung und Entscheidung unserer Anfrage - verletzt.'

Bereits in den Jahren 2004 und 2005 hatte der Rechtsgutachter der Stadtverwaltung Buxtehude in zwei Gutachten festgestellt, dass das Bauvorhaben der GWB keine schädlichen Auswirkungen auf die Innenstadt habe würde und deshalb genehmigt werden müsse. Zu dem gleichen Ergebnis kamen zwei weitere objektive Studien der CIMA und GfK Prisma. Trotzdem zog Jürgen Badur, Bürgermeister der Stadt Buxtehude, eine positive Vorlage für den Verwaltungsausschuss zurück und veranlasste den Ausschuss, die Bauvoranfrage der GWB abzulehnen. Dies geschah mit der Begründung, der Rechtsgutachter habe erklärt, das Vorhaben am Standort 'Fairplay' sei unzulässig. Im nachfolgenden Verwaltungsgerichtsprozess argumentierte die Stadt gegen die Auffassung ihres eigenen und anderer Gutachter.
Das Verwaltungsgericht Stade und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigten in ihren Urteilen hingegen die Rechtsauffassung der GWB und der Horst Rademacher Immobilien GmbH.
 
Mit mehr als 15 Jahren Erfahrung hat sich die GWB-Unternehmensgruppe zu einem Branchenspezialisten für die Realisierung von großflächigen Einzelhandelsobjekten sowie die Sanierung von Einzelhandelsimmobilien (Revitalisierung) entwickelt. Der Fokus liegt dabei auf mittelgroßen Städten und Vorzentren von Metropolen. Die Stärke des GWB-Geschäftsmodells besteht darin, alle erforderlichen Leistungen - von der Projektentwicklung über den Bau bis hin zur Vermarktung und Verwaltung - aus einer Hand anzubieten und damit die gesamte Wertschöpfungskette abzudecken. Insgesamt wurden über 40 Projekte erfolgreich fertig gestellt. Derzeit verwaltet die im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierte GWB rund 30 Objekte und plant, ihr Immobilienportfolio konsequent weiter auszubauen.



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Tel.: 040 609 186-50, janina.wismar@kirchhoff.de





26.02.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
 
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