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DGAP-Ad-hoc News vom 07.04.2020

HAMBORNER REIT AG: Verschiebung der ordentlichen Hauptversammlung 2020; Höhe der Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2019 unter Vorbehalt gestellt

HAMBORNER REIT AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Dividende
HAMBORNER REIT AG: Verschiebung der ordentlichen Hauptversammlung 2020; Höhe der Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2019 unter Vorbehalt gestellt

07.04.2020 / 12:40 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ad-hoc Mitteilung gemäß Artikel 17 MMVO:

HAMBORNER REIT AG: Verschiebung der ordentlichen Hauptversammlung 2020;
Höhe der Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2019 unter Vorbehalt gestellt

HAMBORNER REIT AG, Goethestraße 45, 47166 Duisburg, 7. April 2020

In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus und den daraus resultierenden verschärften Präventionsmaßnahmen der Bundesregierung hat der Vorstand der HAMBORNER REIT AG am heutigen Tag in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat beschlossen, die für den 6. Mai 2020 geplante ordentliche Hauptversammlung auf einen späteren Termin im zweiten Halbjahr 2020 zu verschieben. Infolge der Vertagung kann die Dividendenzahlung nicht wie geplant am 11. Mai 2020 stattfinden, da hierfür ein entsprechender Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung erforderlich ist. Sobald eine ausreichende Planungs- und Durchführungssicherheit gewährleistet sind, wird die Gesellschaft einen neuen Hauptversammlungstermin bekanntgeben.

Vor dem Hintergrund der derzeit nur ansatzweise abschätzbaren gesamtwirtschaftlichen Folgen der Virus-Pandemie sowie der damit verbundenen Unsicherheiten in Bezug auf die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft im weiteren Jahresverlauf hat der Vorstand im Zusammenhang mit der Verschiebung der Hauptversammlung beschlossen, die Höhe der Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2019 zunächst unter Vorbehalt zu stellen. Die Entscheidung folgt dem von unternehmerischer Vorsicht geprägten Geschäftsansatz und ungeachtet der soliden Finanz- und Liquiditätssituation der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat hat diese vorsorgliche Maßnahme zustimmend zur Kenntnis genommen. Die HAMBORNER REIT AG hatte ursprünglich geplant, den Aktionären in der Hauptversammlung eine Dividende in Höhe von 0,47 Euro je Aktie vorzuschlagen (Vorjahr: 0,46 Euro). Sobald dem Unternehmen eine belastbare Einschätzung der konkreten wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise auf die weitere Geschäftsentwicklung möglich ist, werden Vorstand und Aufsichtsrat die Gewinnverwendung überprüfen und der neu einzuberufenden Hauptversammlung gegebenenfalls einen aktualisierten Dividendenvorschlag unterbreiten.

Auf Basis der Vorschrift des § 13 Abs. 1 REIT-Gesetz, die eine Ausschüttungsverpflichtung in Höhe von 90 % des erwirtschafteten handelsrechtlichen Jahresüberschusses vorsieht, beabsichtigt die Gesellschaft, grundsätzlich eine Mindestausschüttung in Höhe von 0,18 Euro je Aktie vorzunehmen.

HAMBORNER REIT AG

Der Vorstand


Mitteilende Person:
Christoph Heitmann
Head of Investor Relations & Public Relations
HAMBORNER REIT AG
Tel: +49 (0)203 5440532
c.heitmann@hamborner.de

07.04.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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