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DGAP-Ad-hoc News vom 10.12.2012

HanseYachts Aktiengesellschaft beschließt Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung

HanseYachts Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
10.12.2012 13:30

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad hoc Meldung nach § 15 WpHG

Die Hauptversammlung der HanseYachts AG hat heute beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 7.000.000,00 um EUR 6.930.000 auf EUR 70.000,00 herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt im Verhältnis 100 zu 1 durch Zusammenlegung von Aktien. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften der ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff AktG). Gleichzeitig hat die Hauptversammlung beschlossen, das herabgesetzte Grundkapital gegen Bareinlagen um bis zu EUR 4.761.000,00 auf bis zu EUR 4.831.000,00 durch Ausgabe von bis zu 4.761.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,- je Stückaktie zu erhöhen. Die neuen Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,- je Aktie ausgegeben. Sie sind vom 01. Juli 2012 an gewinnberechtigt. Die endgültige Anzahl der neu auszugebenden Stückaktien sowie der nominale Kapitalerhöhungsbetrag aus dieser Kapitalerhöhung sind auf denjenigen Höchstbetrag beschränkt, der sich aus der Division des angestrebten Bruttoemissionserlöses in Höhe von EUR 4.999.999,-- durch den vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation und eines angemessenen Risikoabschlags bestmöglich, jedoch nicht unter EUR 1,05 je Stückaktie festzusetzenden Bezugspreises ergibt; § 182 Abs. 1 Satz 5 AktG ist zu beachten. Der Bezug ist den Aktionären in einem Bezugsverhältnis (alte zu neue Aktien) anzubieten, welches dem Verhältnis der am Tag vor Beginn der Bezugsfrist ausgegebenen Anzahl von Aktien zu der Anzahl der im Rahmen der Kapitalerhöhung neu auszugebenden Aktien entspricht. Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) zum geringsten Ausgabebetrag gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zu einem noch festzusetzenden Bezugspreis zum Bezug anzubieten und einen etwaigen Mehrerlös an die Gesellschaft abzuführen (mittelbares Bezugsrecht).


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