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DGAP-Ad-hoc News vom 23.03.2021

Hapag-Lloyd AG plant die Begebung einer Sustainability-Linked Unternehmensanleihe zur vorzeitigen Rückführung der bestehenden Euro Anleihe mit Fälligkeit in 2024 in Höhe von 300 Millionen Euro

Hapag-Lloyd AG / Schlagwort(e): Anleihe/Anleiheemission
Hapag-Lloyd AG plant die Begebung einer Sustainability-Linked Unternehmensanleihe zur vorzeitigen Rückführung der bestehenden Euro Anleihe mit Fälligkeit in 2024 in Höhe von 300 Millionen Euro

23.03.2021 / 07:59 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hamburg, 23. März 2021

Hapag-Lloyd AG plant die Begebung einer Sustainability-Linked Unternehmensanleihe zur vorzeitigen Rückführung der bestehenden Euro Anleihe mit Fälligkeit in 2024 in Höhe von 300 Millionen Euro

Vorbehaltlich attraktiver Marktbedingungen, plant die Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft die Begebung einer Sustainability-Linked Unternehmensanleihe in Höhe von 300 Millionen Euro. Zu diesem Zweck hat Hapag-Lloyd heute ein Bankenkonsortium beauftragt, in den folgenden Tagen Meetings mit potenziellen Investoren zu arrangieren und durchzuführen. Der Erlös aus der möglichen Anleiheemission soll zur Rückzahlung der bestehenden Euro Anleihe in Höhe von 300 Millionen Euro mit Fälligkeit in 2024 (ISIN XS1645113322 und ISIN XS1645114056) verwendet werden.

In diesem Zusammenhang beabsichtigt Hapag-Lloyd, vorbehaltlich einer erfolgreichen Platzierung der neuen Sustainability-Linked Unternehmensanleihe, die ausstehende Anleihe zum festgelegten Rückzahlungspreis von 102,563 % - voraussichtlich zum 7. April 2021 - vorzeitig vollständig zurückzuzahlen.

Hinweis
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Diese Mitteilung richtet sich an oder ist zur Verteilung in Großbritannien nur für (i) Personen bestimmt, die über professionelle Erfahrung im Umgang mit Kapitalanlagen verfügen entsprechend Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 ("Order") oder (ii) ,high net worth entities' (institutionelle Investoren), die unter Artikel 49(2) (a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden als "relevante Personen" bezeichnet). Diese Bekanntmachung richtet sich nur an relevante Personen. Andere Personen sollten weder auf Basis dieser Bekanntmachung noch aufgrund eines seiner Inhalte handeln oder sich darauf verlassen.
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