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DGAP-PVR News vom 04.10.2016

HeidelbergCement AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

HeidelbergCement AG 

04.10.2016 11:40

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Wir wurden mit Schreiben vom 4. Oktober 2016 über Folgendes informiert:
A. Die VEMOS 2 Holding mbH i.G., Zossen, Deutschland, hat uns gemäß § 27a WpHG Folgendes mitgeteilt:
1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele.
2. Wir beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate in wesentlichem Umfang weitere Stimmrechte durch Erwerb oder sonstige Weise zu erlangen.
3. Eine besondere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen streben wir nicht an. Soweit die Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, werden wir über die Ausübung unserer Stimmrechte Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen. Im Übrigen ist unser mittelbarer Gesellschafter Ludwig Merckle Mitglied des Aufsichtsrats sowie des Personalausschusses des Aufsichtsrats der Gesellschaft und wird in dieser Eigenschaft ebenfalls Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen.
4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und der Dividendenpolitik der Gesellschaft beabsichtigen wir nicht.
5. Der Erwerb der Stimmrechte, der zum Überschreiten der Meldeschwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % der Stimmrechte geführt hat, beruht auf der Zurechnung von Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten daher nicht aufgewendet.
B. Die VEM Spohn Holding GmbH i.G., Zossen, Deutschland, hat uns gemäß § 27a WpHG Folgendes mitgeteilt:
1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele.
2. Wir beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate in wesentlichem Umfang weitere Stimmrechte durch Erwerb oder sonstige Weise zu erlangen.
3. Eine besondere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen streben wir nicht an. Soweit die Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, werden wir über die Ausübung unserer Stimmrechte Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen. Im Übrigen ist unser mittelbarer Gesellschafter Ludwig Merckle Mitglied des Aufsichtsrats sowie des Personalausschusses des Aufsichtsrats der Gesellschaft und wird in dieser Eigenschaft ebenfalls Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen.
4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und der Dividendenpolitik der Gesellschaft beabsichtigen wir nicht.
5. Der Erwerb der Stimmrechte, der zum Überschreiten der Meldeschwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % der Stimmrechte geführt hat, beruht auf der Zurechnung von Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten daher nicht aufgewendet.

Heidelberg, den 4. Oktober 2016

Der Vorstand



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Unternehmen:  HeidelbergCement AG
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              69120 Heidelberg
              Deutschland
Internet:     www.heidelbergcement.com
 
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