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DGAP-News News vom 24.01.2022

Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 2. Zwischenbericht

DGAP-News: HelloFresh SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
24.01.2022 / 20:43
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 2. Zwischenbericht

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die "Gesellschaft") hat am 10. Januar 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von insgesamt bis zu EUR 250 Millionen aufzulegen, das aus zwei Tranchen bestehen soll. Im Rahmen der ersten Tranche kann die Gesellschaft Aktien für bis zu EUR 125 Millionen in dem Zeitraum vom 11. Januar 2022 bis einschließlich 31. März 2022 erwerben. Die Gesellschaft gab die Einzelheiten des Programms am selben Tag gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

Im Zeitraum vom 17. Januar 2022 bis einschließlich 21. Januar 2022 wurden von Kepler Cheuvreux Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

Handelstag Gesamtzahl Aktien Volumengewichteter durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)1
17. Januar 2022 139.090 55,9759
18. Januar 2022 109.924 55,3236
19. Januar 2022 86.910 56,4078
20. Januar 2022 83.840 58,0076
21. Januar 2022 172.395 57,5827
 

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/hellofresh/German/1600/aktienrueckkauf.html) verfügbar.

Berlin, Deutschland, 24. Januar 2022

HelloFresh SE



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