HENSOLDT AG
Taufkirchen
ISIN: DE000HAG0005
Wertpapierkennnummer: HAG000
Berichtigung der am 4. April 2024 veröffentlichten Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 der HENSOLDT AG am 17. Mai 2024
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,
mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 04. April 2024 hat der Vorstand die ordentliche Hauptversammlung der HENSOLDT AG
am Freitag, den 17. Mai 2024, 10:00 Uhr (MESZ), einberufen.
Aufgrund eines Versehens in der redaktionellen Umsetzung ist in der Einberufung in der Anlage zu Tagesordnungspunkt 5 - „“
in Absatz „1.2 Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Berichtsjahr“ im Abschnitt „STI-Jahresbonus - In 2023 zugeflossener STI-Jahresbonus für das Geschäftsjahr 2022“ die Tabelle zur „Zielerreichung für den STI 2022“, sowie der anschließende Satz zur Tabelle „In 2023 bezahlter STI-Jahresbonus
für 2022“ aus dem Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 nicht abgebildet.
Daher wird im vorgenannten Abschnitt vor der Tabelle mit Bezeichnung „In 2023 bezahlter STI-Jahresbonus für 2022“ folgende
Tabelle (inkl. Fußnoten) nebst dem nachfolgenden Satz nun in der Einberufung ergänzt:
„Zielereichung für den STI 2022 (Beträge in Mio. €) |
Gewichtung |
Zielwert |
Ist |
Zielerreichung |
Anpassung bei Unter-/ Überschreitung
|
Anpassung |
Gesamtziel- erreichung
|
Konsolidierter Umsatz |
33 % |
1.791 |
1.707 |
95 % |
77 % |
|
|
EBITDA1 |
33 % |
292 |
292 |
100 % |
100 % |
|
|
Free Cashflow2 |
33 % |
154 |
183 |
119 % |
148 % |
|
|
Gesamtzielerreichung |
|
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105 % |
108 % |
12 % |
120 % |
1 Um Sondereffekte bereinigte Kennzahl gemäß Überleitungsrechnung im Kapitel II Wirtschaftsbericht 3.1 Ertragslage im Zusammengefassten
Lagebericht für das zum 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr. 2 Um Sondereffekte und M&A-Aktivitäten bereinigte Kennzahl gemäß Überleitungsrechnung im Kapitel II Wirtschaftsbericht 3.3
Finanzlage im Zusammengefassten Lagebericht für das zum 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr.
Die nachfolgende Tabelle zeigt je Vorstandsmitglied den jeweiligen Zielbetrag (für eine Zielerreichung von 100 %), den vom
Aufsichtsrat festgestellten Zielerreichungsgrad sowie den im Geschäftsjahr 2023 entsprechend der im Vergütungssystem festgelegten
Fälligkeitsregelung ausbezahlten Betrag auf.
Ansonsten bleibt die am 4. April 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichte Einberufung unverändert. Der auf der Internetseite
der Gesellschaft zugängliche Vergütungsbericht der HENSOLDT AG für das Geschäftsjahr 2023 ist von Anfang an vollständig gewesen.
Taufkirchen, im April 2024
HENSOLDT AG
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