Organisatorisches
Unterlagen zur Einsicht
Der Geschäftsbericht 2024 (einschliesslich Lagebericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung, die Berichte der Revisionsstelle
zur Jahresrechnung und zur Konzernrechnung 2024 sowie der Vergütungsbericht 2024) können unter www.highlight-communications.ch
abgerufen und heruntergeladen werden.
Da die Gesellschaft in den konsolidierten Bericht über nicht-finanzielle Belange gemäss Art. 964a-c des Schweizerischen Obligationenrechts
der Highlight Event and Entertainment AG integriert ist, ist sie von einer separaten Berichterstattungspflicht ausgenommen
(Art. 964a Abs. 2 Ziff. 1 des Schweizerischen Obligationenrechts). Entsprechend wird der Generalversammlung kein Bericht über
nicht-finanzielle Belange zur Genehmigung vorgelegt. Der Bericht über nicht-finanzielle Belange der Highlight Event and Entertainment
AG ist unter www.hlee.ch/Geschaeftsberichte.htm abrufbar.
Zutrittskarten
Inhaberaktionäre, die persönlich an der Generalversammlung teilnehmen oder sich vertreten lassen wollen, benötigen eine Zutrittskarte.
Diese ist von den Aktionären bei ihrer jeweiligen Depotbank zu bestellen und die Bestellung der Depotbank (mit der Depotbestätigung)
muss bei der Partnerorganisation Nimbus AG (E-Mail: hlcom@nimbus.ch, Tel.: +41 55 617 37 32) bis spätestens 18. Juni 2025
vorliegen. Ein Versand von Zutrittskarten nach diesem Datum ist aus administrativen Gründen nicht mehr möglich. Die Depotbank
sperrt diese Aktien bis zum Ende der Generalversammlung am 25. Juni 2025 und bestellt die Zutrittskarte über folgende Adresse:
Nimbus AG, Ziegelbrückstrasse 82, 8866 Ziegelbrücke |
Tel.: +41 55 617 37 32 |
Fax: +41 55 617 37 28 |
E-Mail: hlcom@nimbus.ch |
Bei der Bestellung der Zutrittskarte muss die Depotbank eine Bestandesbestätigung des Inhaberaktionärs sowie eine Bestätigung,
dass die Aktien bis nach der Generalversammlung nicht übertragen werden können, an obige Adresse zustellen. Anschliessend
wird die Zutrittskarte zusammen mit den Unterlagen zur Stimmrechtsausübung direkt den Aktionären zugestellt.
Die Aktionäre werden darauf aufmerksam gemacht, dass eine Teilnahme an und Zulassung zur Generalversammlung nur gegen Vorweisen
der Zutrittskarte erfolgt. Eine Depotbestätigung ist nicht ausreichend.
Vollmachterteilung
Aktionärinnen und Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen werden, können sich durch eine Drittperson
oder durch die unabhängige Stimmrechtsvertreterin vertreten lassen. Für die Vollmachterteilung an eine Drittperson ist die
Zutrittskarte auf der Rückseite auszufüllen, zu unterzeichnen und der bevollmächtigten Person zu übergeben.
Als unabhängige Stimmrechtsvertreterin im Sinne von Art. 689c OR steht den Aktionärinnen und Aktionären, Rolf Freiermuth,
Freiermuth Studer Rechtsanwälte, Niklaus-Thut-Platz 7a, CH-4800 Zofingen, zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen an die
unabhängige Stimmrechtsvertreterin sind derselben von den Aktionärinnen und Aktionären entweder durch briefliche Instruktion (Eingang bis spätestens 23. Juni) oder durch elektronisches Fernabstimmen (bis spätestens Montag, 23. Juni um 23.59 Uhr) zu erteilen.
Ohne anderslautende schriftliche oder vorgängig erteilte elektronische Weisung wird gemäss Vollmachtsformular die Weisung
erteilt, dass der unabhängige Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht im Sinne der Zustimmung zu den Anträgen des Verwaltungsrats
ausübt. Dies gilt auch für den Fall, dass an der Generalversammlung über Anträge abgestimmt wird, welche nicht in der Einladung
aufgeführt sind.
Elektronisches Fernabstimmen mittels Vollmacht und Weisungen an die unabhängige Stimmrechtsvertreterin
Aktionärinnen und Aktionäre können sich an den Abstimmungen und Wahlen durch elektronisches Fernabstimmen mittels Vollmachten
und Weisungen an die unabhängige Stimmrechtsvertreterin beteiligen. Die dazu benötigten Login-Daten werden den Aktionärinnen
und Aktionären zusammen mit den Unterlagen zur Stimmrechtsausübung zugestellt, sodass sich die Aktionärinnen und Aktionäre
entscheiden können, entweder persönlich vor Ort an der Generalversammlung teilzunehmen, sich vertreten zu lassen oder sich
elektronisch mittels Vollmacht und Weisungen an die unabhängige Stimmrechtsvertreterin zu beteiligen. Das Portal zur elektronischen
Vollmachts- und Weisungserteilung ist bis Montag, 23. Juni 2025, um 23.59 Uhr geöffnet. Der Entscheid der Aktionärin oder des Aktionärs, elektronisch Vollmacht und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter
zu erteilen, kann aus praktischen Gründen einmal bis Mittwoch, 18. Juni 2025, um 16.00 Uhr zugunsten einer persönlichen Teilnahme oder einer Teilnahme durch eine Drittperson rückgängig gemacht werden. Mit der Wahrnehmung
der elektronischen Stimm- und Wahlrechtsausübung durch Vollmachts- und Weisungserteilung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter
hat die Aktionärin beziehungsweise der Aktionär keinen Anspruch auf eine zusätzliche persönliche Teilnahme an der Generalversammlung.
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