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Deutsche Pfandbriefbank AG

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DGAP-PVR News vom 02.11.2015

Deutsche Pfandbriefbank AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Deutsche Pfandbriefbank AG 

02.11.2015 15:12

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30.10.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Deutsche Pfandbriefbank AG, Unterschleissheim, Deutschland am 26.10.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,39% (das entspricht 4552716 Stimmrechten) betragen hat.
2,71% der Stimmrechte (das entspricht 3643761 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. 0,68% der Stimmrechte (das entspricht 908955 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.


02.11.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  Deutsche Pfandbriefbank AG
              Freisinger Strasse 5
              85716 Unterschleissheim
              Deutschland
Internet:     http://www.pfandbriefbank.com
 
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