Die ifa systems AG teilt mit, dass ihr Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2016 nicht gemäß § 21 Abs. 1 a) der Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG (DBAG) für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse bis zum 30. Juni 2017 an die DBAG übermittelt werden kann.
Grund dafür sind laufende Gespräche zum Fortschritt und der weiteren Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit dem Mehrheitsaktionär.
Die Ergebnisse dieser Gespräche können Auswirkungen auf die Finanzkennzahlen des Geschäftsjahres 2016 und der folgenden Jahre haben. Erst nach Abschluss der Gespräche wird feststehen, ob sich Abweichungen von der bisher vom Vorstand kommunizierten Guidance 2016 und eine andere Beurteilung der Folgejahre ergeben werden.
Es ist nunmehr vorgesehen, dass der Konzernabschluss bis Ende August 2017 vorliegt und die Hauptversammlung Mitte bis Ende Oktober 2017 stattfinden kann.
Kontakt:
Jörg Polis
23.06.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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