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DGAP-News News vom 26.04.2016

InCity Immobilien AG legt weitere Einzelheiten der von der ordentlichen Hauptversammlung beschlossenen Bar-Kapitalerhöhung fest

DGAP-News: InCity Immobilien AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

2016-04-26 / 16:25
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INCITY IMMOBILIEN AG LEGT WEITERE EINZELHEITEN DER VON DER ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG BESCHLOSSENEN BAR-KAPITALERHÖHUNG FEST

- Grundkapital soll um EUR 17.500.000,00 auf EUR 60.000.000,00 durch Ausgabe von 17.500.000 neuen Aktien erhöht werden

- Bezugsverhältnis 1:0,86, Bezugspreis je neuer Aktie bei EUR 1,10

- Erwarteter Brutto-Emissionserlös in Höhe von EUR 19.250.000,00

- Vorabplatzierung der neuen Aktien an Hauptaktionärin Haron Holding AG unter dem Vorbehalt der Ausübung der Bezugsrechte der übrigen Altaktionäre kurzfristig und noch vor Beginn der Bezugsfrist

- Veröffentlichung des Prospekts und Beginn der Bezugsfrist voraussichtlich im Juni 2016

Frankfurt am Main, 26. April 2016 - Der Vorstand der InCity Immobilien AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Bedingungen und Einzelheiten zur Durchführung der am 15. Dezember 2015 von der Hauptversammlung beschlossenen Kapitalerhöhung festgelegt. Hiernach soll das Grundkapital von EUR 42.500.000,00 um EUR 17.500.000,00 auf EUR 60.000.000,00 erhöht werden. Die Kapitalerhöhung um EUR 17.500.000,00 soll im Wege der Vorabplatzierung unter dem Vorbehalt der Ausübung der Bezugsrechte der übrigen Altaktionäre (subject-to-claw-back) noch vor der Veröffentlichung des Prospekts und dem Beginn der Bezugsfrist kurzfristig durchgeführt werden. Die Gesellschaft hat hierfür im Vorfeld mit der Hauptaktionärin Haron Holding AG und der BHF-BANK Aktiengesellschaft eine Backstop- und Vorabplatzierungsvereinbarung abgeschlossen. Der Bezugspreis wurde auf EUR 1,10 festgelegt. Das Bezugsverhältnis wurde unter Berücksichtigung dieses Bezugspreises und der sich nach dem Kapitalerhöhungsbeschluss vom 15. Dezember 2015 errechnenden Höchstzahl von 36.727.272 neuen Aktien auf 1:0,86 festgelegt. Der Gesellschaft wird damit voraussichtlich kurzfristig ein Brutto-Emissionserlös von EUR 19.250.000,00 zufließen. "Mit den aus der Kapitalerhöhung zufließenden Mitteln werden wir das für das laufende Geschäftsjahr geplante Investitionsvolumen in unseren Immobilienbestand aller Vorrausicht nach finanzieren können", sagt CEO Michael Freund. "Eine Emission über das nunmehr festgelegte Emissionsvolumen hinaus, halten wir mangels kurzfristig realisierbarer Investitionsmöglichkeiten für nicht opportun. Sollten sich darüber hinaus weitere Investitionsmöglichkeiten ergeben, werden wir gegebenenfalls auf die Ermächtigung zu einer weiteren Kapitalerhöhung zurückgreifen."

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hatte am 15. Dezember 2015 dem mit der Tagesordnung veröffentlichten Vorschlag der Verwaltung zur Durchführung dieser Kapitalerhöhung zugestimmt. Dem Beschluss zufolge soll das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen mit mittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre und Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge von derzeit EUR 42.500.000,00 um bis zu EUR 40.000.00,00 auf bis zu EUR 82.500.000,00 erhöht werden. Dies soll durch Ausgabe von bis zu 40.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie erfolgen. Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Bezugspreis, die auf Basis des angestrebten Bruttoemissionserlöses von max. EUR 40.400.000,00 zu errechnende maximale Anzahl der neuen Aktien und das Bezugsverhältnis sowie die weiteren Bedingungen der Ausgabe der neuen Aktien festzusetzen. Des Weiteren wurde der Vorstand ermächtigt, die neuen Aktien auch bereits vor Beginn der Bezugsfrist privaten und institutionellen Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung unter dem Vorbehalt der Ausübung des Bezugsrechts der Aktionäre zum Bezugspreis zur Zeichnung anzubieten (Pre-Placement subject-to-claw-back).

Im März 2016 hat die InCity AG über eine Tochtergesellschaft ein neungeschossiges Büro- und Geschäftshaus in der Charlottenstraße 79-80 in zentraler Lage in Berlin-Mitte erworben. Die Gesellschaft benötigt daher den Emissionserlös aus der Kapitalerhöhung möglichst umgehend, jedoch nicht in dem ursprünglich angestrebten Volumen. "Eine Emission über das nunmehr festgelegte Emissionsvolumen hinaus, halten wir mangels kurzfristig realisierbarer Investitionsmöglichkeiten für nicht opportun", sagt CEO Michael Freund. "Sollten sich darüber hinaus weitere Investitionsmöglichkeiten ergeben, werden wir gegebenenfalls auf die Ermächtigung zu einer weiteren Kapitalerhöhung zurückgreifen."

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Bezugspreis auf EUR 1,10 und das Bezugsverhältnis unter Berücksichtigung dieses Bezugspreises und der sich nach dem Kapitalerhöhungsbeschluss vom 15. Dezember 2015 errechnenden Höchstzahl von 36.727.272 neuen Aktien auf 1:0,86 festgelegt.

Aufgrund des umgehend benötigten Emissionserlöses soll die Kapitalerhöhung im Wege der Vorabplatzierung unter dem Vorbehalt der Ausübung der Bezugsrechte der Altaktionäre (subject-to-claw-back) noch vor der Veröffentlichung des Wertpapierprospekts und des öffentlichen Bezugsangebots durchgeführt werden.

Die InCity Immobilien AG hat mit der Hauptaktionärin Haron Holding AG und der BHF-BANK Aktiengesellschaft eine Backstop- und Vorabplatzierungsvereinbarung abgeschlossen. In dieser Vereinbarung hat die Haron Holding AG auf ihr mittelbares Bezugsrecht zum Bezug der auf sie entfallenden 25.178.886 neuen Aktien verzichtet und sich gleichzeitig verpflichtet, 6.160.080 neuen Aktien direkt von der Gesellschaft zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie zu zeichnen und den Bezugspreis an die Gesellschaft abzuführen. Die Haron Holding AG hat sich in der Backstop- und Vorabplatzierungsvereinbarung darüber hinaus verpflichtet, die übrigen 11.339.920 neuen Aktien nach Zeichnung und Übernahme durch die BHF-Bank Aktiengesellschaft von dieser unter dem Vorbehalt der Bezugsrechtsausübung der übrigen Aktionäre der Gesellschaft im Wege der Vorabplatzierung zum Bezugspreis zu erwerben und diejenige Anzahl an neuen Aktien, hinsichtlich derer die übrigen Aktionäre ihre Bezugsrechte ausüben, auf die BHF-Bank Aktiengesellschaft zurück zu übertragen. Diese neuen Aktien werden zur Sicherstellung des Rückübertragungsanspruchs bis zum Abschluss des Bezugsangebots auf einem Sperrdepot der BHF-BANK Aktiengesellschaft verwahrt.

Auf der Grundlage des angestrebten Bruttoemissionserlöses in Höhe von EUR 19.250.000,00 soll die Kapitalerhöhung im Volumen von EUR 17.500.000,00 durch Ausgabe von 17.500.000 neuen Aktien durchgeführt werden. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister in Kürze erfolgen wird. "Damit haben wir nun die notwendigen Mittel, um die für 2016 geplanten Investitionen in unseren Immobilienbestand zu finanzieren", so CEO Michael Freund.

Die 11.339.920 neuen Aktien sollen den Aktionären (mit Ausnahme der Haron Holding AG) unverzüglich nach Billigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dessen Veröffentlichung zum festgelegten Bezugsverhältnis und Bezugspreis von EUR 1,10 zum Bezug angeboten werden. Die Bezugsfrist soll zwei Wochen betragen. Die Bezugsfrist wird voraussichtlich im Juni 2016 beginnen. Die Gesellschaft wird zur gegebenen Zeit weitere Details veröffentlichen.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

InCity Immobilien AG
Beethovenstraße 8-10
60325 Frankfurt am Main
www.incity.ag
Presse
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Tel.: +49 (0)69 7191889 66
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ir@incity.ag
 

Über die InCity Immobilien AG
Die InCity AG investiert in den Aufbau eines Bestandsportfolios im Raum Berlin sowie Frankfurt am Main und konzentriert sich dabei überwiegend auf gewerbliche Immobilien mit Büro- und Einzelhandelsflächen, die auch einen Wohnanteil aufweisen können. Der Investitionsfokus liegt hierbei auf Objekten, die auf Grund ihrer Lage und Objektqualität eine langfristige Wertstabilität bieten. Die gegenwärtig anvisierten Gesamtinvestitionen der InCity AG in Bestandsimmobilien liegen zwischen EUR 5 Mio. und EUR 50 Mio je Objekt. Daneben beteiligt sich die InCity AG über Partnerschaftsmodelle mit regionalen Projektentwicklern an wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Immobilienprojekten in ausgewählten deutschen Metropolregionen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf Projektbeteiligungen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen zwischen EUR 5 Mio. und EUR 100 Mio. Innerhalb der Realisierungsphase beteiligt sich die InCity AG in der Regel mehrheitlich an der Projektgesellschaft und stellt dieser den Großteil der aus Sicht der kreditgebenden Banken für die Fremdfinanzierung erforderlichen Eigenmittel zur Verfügung. Durch dieses Geschäftsmodell, bei dem die Projektdurchführung dem mittelständischen Entwickler obliegt und eine enge Kontrolle seitens der InCity AG erfolgt, werden Projektentwicklungsrisiken maßgeblich reduziert.
Weitere Informationen über das Unternehmen finden Sie unter: www.incity.ag



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