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DGAP-Ad-hoc News vom 12.11.2018

InCity Immobilien AG: INCITY BEGIBT ANLEIHE ÜBER BIS ZU EUR 40 MIO.

InCity Immobilien AG / Schlagwort(e): Anleiheemission
InCity Immobilien AG: INCITY BEGIBT ANLEIHE ÜBER BIS ZU EUR 40 MIO.

12.11.2018 / 13:28 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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INCITY IMMOBILIEN AG: INCITY BEGIBT ANLEIHE ÜBER BIS ZU EUR 40 MIO.
 

Frankfurt am Main, den 12. November 2018: Der Vorstand der InCity Immobilien AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Anleihe mit dem Zielvolumen von bis zu EUR 40 Mio., eingeteilt in bis zu 40.000 auf den Inhaber lautende Teil-Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 im Wege der prospektfreien Privatplatzierung an die Haron Holding AG und weitere institutionelle Investoren zu begeben. In einer ersten Tranche sollen zunächst Schuldverschreibungen im Volumen von bis zu EUR 20 Mio. begeben werden. Für die Platzierung der ersten Anleihetranche ist ein Zeitraum von zwei Wochen vorgesehen. Zinslauftag ist der 1. Dezember 2018. Diese Anleiheemission wird von der MAINFIRST BANK AG mit Sitz in Frankfurt am Main begleitet.
 

Die Anleihe hat eine Laufzeit von fünf Jahren ab dem Zinslauftag und wird mit 3 % p.a. verzinst. Die Ausgabe erfolgt zum Nennbetrag. Eine Zeichnung kann zum Mindestausgabetrag von EUR 100.000,00 je Anleihegläubiger erfolgen.

Der Emissionserlös soll für den weiteren Ausbau des Bestandsportfolios verwendet werden.

Es ist beabsichtigt, die Einbeziehung der Anleihe unter der ISIN DE000A2NBF82 in den Teilbereich Quotation Board des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. Eine Börsenzulassung der Anleihe zum Handel im regulierten Markt ist nicht geplant.
 

Mitteilende Person und Kontakt:
Helge H. Hehl, CFA
Finanzvorstand (CFO)
InCity Immobilien AG
Beethovenstraße 71
60325 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 7191889 55
Email: ir@incity.ag
 

Wichtiger Hinweis:

Diese Mitteilung bzw. die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sind nicht zur Weitergabe in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien bestimmt und stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der InCity Immobilien AG dar. Diese Veröffentlichung ist weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe oder Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen, eines Bundesstaates oder des Districts of Columbia) bestimmt und darf nicht an U.S. persons (wie in Regulation S des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung (Securities Act) definiert) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika verteilt oder weitergeleitet werden. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des Securities Act registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des Securities Act in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur auf Grund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die InCity Immobilien AG beabsichtigt nicht, ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in einer anderen Jurisdiktion durchzuführen.

 


12.11.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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