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DGAP-News News vom 07.04.2010

InCity Immobilien AG: Rechtliche Auseinandersetzung beigelegt

 InCity Immobilien AG  / Rechtssache

07.04.2010 07:45

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


InCity Immobilien AG: Rechtliche Auseinandersetzung beigelegt

Köln, 7. April 2010 - Die InCity Immobilien AG gibt heute die Beilegung des Rechtsstreits mit mehreren Gesellschaften der DYVA Gruppe bekannt. Unter Einbezug aller Fakten und neuer Erkenntnisse, haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, weiteren Schaden von der Gesellschaft abzuwenden und eine Einigung in allen Punkten mit der Gegenseite vereinbart. Die Vereinbarung stellt sich wie folgt dar:
Die InCity Immobilien AG wird den Forderungen dieser Gesellschaften aus Projektfinanzierungen in Höhe von ca. 1,30 Mio. EUR nachkommen. Die Anfechtung der Forderungen wurde seitens der InCity Immobilien AG zurückgezogen. Gleichzeitig wird das Darlehen in Höhe von 1,50 Mio. EUR, welches im Rahmen der informica real invest AG Übernahme von der Dyva Holding AG an die Mauritius 37. Vermögensverwaltungs GmbH gewährt wurde, frühzeitig und in voller Höhe abgelöst. Dieses Darlehen war ursprünglich zum 30. März 2012 fällig. Im Gegenzug erhöht die InCity Immobilien AG ihren Anteil an der Mauritius 37. Vermögensverwaltungs GmbH von 75 Prozent auf 100 Prozent. Zusätzlich hat sich die Dyva Holding AG bereit erklärt, unter gewissen Voraussetzungen an einer möglichen zunkünftigen Kapitalerhöhung der InCity Immobilien AG teilzunehmen.

Mit Erfüllung der Vertragsdetails ist eine klare und abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien zustande gekommen. Wie bereits in der Corporate News vom 24. März 2010 mitgeteilt, werden die anstehenden Liquiditätsabflüsse weder Auswirkungen auf die operative Projektplanung der InCity Immobilien AG im laufenden Geschäftsjahr 2010 noch auf den Dividendenvorschlag an die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2009 haben. Die Sachverhalte des Vergleichs werden vollständig im Jahresabschluss 2009 abgebildet. Entsprechend werden die Ergebnisse des Geschäftsjahrs 2010 nicht belastet.

'Mit diesem Vergleich gelingt uns eine schnelle Beilegung des Rechtsstreits und die Abwendung eines zeitaufwendigen und Ressourcen bindenden Prozesses. Nun gilt es, den entstandenen Imageschaden der InCity Immobilen AG durch eine intensive und noch transparentere Kommunikation zu beheben. Zudem können wir uns wieder ausschließlich auf die weitere Unternehmensentwicklung konzentrieren', so André Peto, Vorstand der InCity Immobilien AG.

Der Vorstand


Über die InCity Immobilien AG
Die InCity Immobilien AG ist auf die Konzeption und Realisierung von hochwertigen Immobilien in Innenstadtlagen spezialisiert. Die Gesellschaft entwickelt und vermarktet sowohl Wohn- als auch Einzelhandelsobjekte mit hoher Wertschöpfungstiefe und in möglichst kurzen Durchlaufzeiten. InCity bündelt die Erfahrung aus rund 250 realisierten, hochwertigen Altbausanierungen und Neubauten für anspruchsvolle Eigennutzer und Kapitalanleger. Das Unternehmen schafft exklusive, werthaltige sowie auf die Kundenwünsche maßgeschneiderte Räume in den Bestlagen deutscher Metropolen. Ihrer unternehmerischen Verantwortung für Gesellschaft und Umwelt verleiht InCity durch die Teilnahme am UN Global Compact, der internationalen Initiative der Vereinten Nationen zur Förderung von Sozial- und Umweltprinzipien, Ausdruck. Weitere Informationen unter: www.incity.ag.

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