Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
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Schlagworte: Kapitalerhöhung
INDUS Holding AG schließt Platzierung neuer Aktien im Rahmen der Barkapitalerhöhung ab
Bergisch Gladbach, 25. März 2021 - Die INDUS Holding AG hat ihr Grundkapital von 63.571.323,62 Euro unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2019 um 6.357.130,02 Euro (entsprechend knapp 10 Prozent des Grundkapitals) durch die Ausgabe von 2.445.050 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf 69.928.453,64 Euro erhöht. Sämtliche neuen Aktien wurden mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) bei institutionellen Anlegern platziert. Der Platzierungspreis wurde dabei auf EUR 34,90 je Aktie festgelegt. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2020 gewinnberechtigt. Mit der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister wird in den nächsten Tagen gerechnet. Die neuen Aktien werden voraussichtlich am oder um den 31. März 2021 in die bestehenden Notierungen der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse und an der Börse Düsseldorf einbezogen. Nach der Privatplatzierung wird die Gesellschaft einer 90-tägigen Lock-Up Verpflichtung, d.h. einer Verpflichtung unter anderem keine weiteren Aktien oder Finanzinstrumente, die in Aktien wandelbar sind, auszugeben oder eine weitere Kapitalerhöhung durchzuführen, mit marktüblichen Bedingungen und Ausnahmen unterliegen. Der Bruttoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung beläuft sich vor Provisionen und Kosten auf EUR 85.332.245,00.
Wichtige Hinweise
Diese Bekanntmachung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.
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Kontakt:
Dafne Sanac & Nina Wolf
Investor Relations & Öffentlichkeitsarbeit
INDUS Holding AG
Kölner Straße 32
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